Wer kontrolliert die Kontrolleure?
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Mehr Licht? BND-Präsident Bruno Kahl im neuen Besucherzentrum des Dienstes in Berlin Bild: dpa
Das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst muss verändert werden. Das hat das Verfassungsgericht verlangt. Die Frage der Kontrolle des Dienstes bleibt aber kompliziert. Das Parlament fürchtet um seinen Einfluss.
Dass die Reform des Bundesnachrichtendienstes ein großer Wurf werde, behauptet nicht einmal die Bundesregierung. Das Gesetz, das die Überwachung von Ausländern im Ausland auf neue Füße stellen soll, ist eher ein „Erste-Hilfe-Kit“, wie ein Gutachter kürzlich in der Anhörung im Innenausschuss äußerte. Es geht darum, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Und das ist in der verbleibenden Zeit schon schwierig genug.

Politische Korrespondentin in Berlin.
Im vergangenen Mai hatte Karlsruhe die bisherige Grundlage für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum Ende dieses Jahres neue Regelungen zu erarbeiten. Doch tatsächlich muss es schneller gehen. Das liegt nicht nur an der Bundestagswahl im Herbst. Die Anpassung der nachrichtendienstlichen Praxis an die neuen Regeln ist aufwendig und braucht Zeit. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung sind allein für die neuen IT-Strukturen Mehrausgaben von knapp 450 Millionen Euro veranschlagt.
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