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BND-Reform : Kontrollierter Geheimdienst?

Radarkuppeln auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND) im bayerischen Bad Aibling. Die Aufnahme entstand im Jahr 2015. Bild: dpa

Im Mai entschied Karlsruhe, dass die bisherige Praxis des BND zur Überwachung von Ausländern im Ausland neu geregelt werden muss. Nun liegt ein Entwurf für die Reform vor.

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          Es war ein aufsehenerregendes Urteil, das die Verfassungsrichter Ende Mai fällten. Kritiker wie der frühere BND-Präsident August Hanning sprechen von „reiner Willkür“, die jeder rechtlichen Grundlage entbehre, Befürworter von einer „spektakulären“ Entscheidung. Zum ersten Mal stellte das Verfassungsgericht fest, dass die deutsche Staatsgewalt im Ausland an Grundrechte gebunden ist – auch der Bundesnachrichtendienst (BND). Dessen bisherige Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, also die Überwachung von Ausländern im Ausland, verwarfen die Richter als verfassungswidrig und forderten den Gesetzgeber auf, die Praxis bis Ende 2021 neu zu regeln. Vier Monate später liegt nun ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor. Auf rund 100 Seiten trägt er der Ausweitung des Geltungsbereichs der Grundrechte Rechnung. Vor allem regelt der Gesetzentwurf, der der F.A.Z. vorliegt, die künftige Kontrolle des Nachrichtendienstes durch ein neu zu schaffendes Gremium und zahlreiche Berichtspflichten.

          Peter Carstens
          Politischer Korrespondent in Berlin
          Marlene Grunert
          Redakteurin in der Politik.

          Die „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ des BND läuft weitgehend automatisch ab. Der Nachrichtendienst durchforscht dabei internationale Kommunikation auf bestimmte Suchbegriffe, etwa E-Mail-Adressen oder Namen. Seit einer Reform des BND-Gesetzes im Jahr 2016 ist die Praktik erstmals gesetzlich geregelt. Die Überwachung von Inländern richtet sich weiterhin nach dem G-10-Gesetz, das erheblich höhere Hürden aufstellt. Als der Gesetzgeber die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung normierte, ging er von einer Grundrechtsbindung nicht aus. „Reporter ohne Grenzen“ und sechs ausländische Investigativjournalisten zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Dort entschieden die Richter, dass die bisherige Praxis des BND weder mit dem Fernmeldegeheimnis noch mit der Pressefreiheit vereinbar ist.

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