Rechtswidrige Spenden : Gericht bestätigt Millionenstrafe für die FDP
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Dem FDP-Chef Westerwelle kommt die Möllemann-Ära teuer zu stehen Bild: AP
Wegen der Spendenaffäre um ihren früheren NRW-Landeschef Jürgen Möllemann muss die FDP 4,3 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die FDP hatte gegen einen entsprechenden Strafbescheid der Bundestagsverwaltung geklagt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag die FDP wegen rechtswidriger Spenden zur Zahlung einer Strafe in Millionenhöhe an den Deutschen Bundestag verurteilt. Die Bundestagsverwaltung hatte im Juli einen Strafbescheid gegen die FDP erlassen. Dagegen hatte die FDP geklagt.
Das Bußgeld bezog sich auf eine Spendenaffäre aus dem Jahre 2002, als durch Manipulation im Zusammenhang mit einem Wahlfaltblatt des inzwischen verstorbenen FDP-Politikers Möllemann die Herkunft von angeblichen Spenden für die Herstellungskosten verschleiert und damit gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde. Das Bußgeld, das die Bundestagsverwaltung nach mehrjähriger Prüfung im Juli dieses Jahres verhängte, beträgt 4,3 Millionen Euro. Rund 837.000 Euro hat die Partei bereits bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt. Es ist die zweithöchste Strafe, die die Bundestagsverwaltung je gegen eine Partei verhängt hat.
Die FDP hatte dagegen geklagt, weil sie der Auffassung ist, dass die Partei selbst an der Aufklärung der Spendenaffäre um den damaligen FDP-Landeschef in Nordrhein-Westfalen und stellvertretenden Bundesvorsitzenden Möllemann maßgeblich mitgewirkt habe.
FDP will Rechtsmittel ausschöpfen
Die 2. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts sah es nun als erwiesen an, dass der nordrhein-westfälische Landesverband der Liberalen im Zeitraum von 1996 bis 2002 von Möllemann Bar- und Sachspenden angenommen oder es unterlassen hat, die Spenden im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen.
Die Liberalen wollen nun auch das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht hinnehmen und die zugelassenen Rechtsmittel dagegen ausschöpfen. Das teilten FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms zusammen mit dem Schatzmeister des betroffenen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Paul Friedhoff, am Dienstag in Berlin mit. Nach wie vor sei der eigene Beitrag zur Aufklärung der Spendenvorwürfe nicht ausreichend gewürdigt worden, hieß es zur Begründung.
Möllemann hatte demnach zwischen 1996 und 2002 verdeckte Spenden von fast 1,7 Millionen Euro in die Parteikasse gelenkt. Die FDP argumentierte in der Verhandlung, es solle ihr schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zum Schaden gereichen, dass sie selbst den Fall aufgenommen und weitgehend aufgeklärt habe.