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Sonderkonferenz : Innenminister ziehen V-Leute aus NPD-Spitze ab

  • -Aktualisiert am

Bild: dpa

Auf einer Sonderkonferenz in Berlin haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf die Voraussetzungen für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren verständigt. Sie beschlossen, die V-Leute in der NPD-Führung zum 2. April „abzuschalten“.

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          Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich am Donnerstagabend auf die formell-rechtlichen Voraussetzungen für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren verständigt. Auf einer Sonderkonferenz in Berlin beschlossen sie, die V-Leute in der NPD-Führung zum 2. April „abzuschalten“ sowie Beweismaterial von Anfang 2008 an zu sichten. „Erst im Lichte der ausgewerteten Materialsammlung werden wir entscheiden, ob es zu einem neuen Anlauf für ein Parteiverbotsverfahren kommt“, sagte Bundesinnenminister Friedrich (CSU). Für die Auswertung der Materialsammlung rechnet der Vorsitzende der Konferenz, der Schweriner Innenminister Caffier (CDU), mit einem Zeitrahmen von sechs Monaten.

          Majid Sattar
          Politischer Korrespondent für Nordamerika mit Sitz in Washington.

          Das Beweismaterial wird unterschieden in „sauberes“, also solches, das nicht von Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes in den Vorständen der NPD auf Bundes- und Länderebene stammt, und „kontaminiertes“. Hintergrund ist, dass ein erstes Parteiverbotsverfahren 2003 gescheitert war, weil das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise drei von acht Richtern die Auffassung vertraten, dass die Durchdringung der Führungsgremien der Partei mit V-Leuten ein rechtsstaatlich unüberwindbares Hindernis in einem Verbotsverfahren darstelle.

          Schünemann: Können Informantensystem nicht gefährden

          Da die Materialsichtung 2008 beginnt, hatten sich die Innenminister mit der Frage zu befassen, ob sie gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gegebenenfalls die Quellen ihrer Information offenlegen. Friedrich sagte, diese seien offenzulegen, wenn daraus Beweise gegen die Partei abgeleitet würden. Der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) äußerte: „Wir können das Informantensystem nicht gefährden. Das würde auch im Kampf gegen den Rechtsextremismus dazu führen, dass wir schlechter aufgestellt sind als vorher.“ Wenn es wirklich nötig sei, die Quellen offenzulegen, dann sei ein Verbotsverfahren zweifelhaft, sagte er.

          Der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger (SPD) hob hervor, ein NPD-Verbot müsse weiter Ziel der Arbeit sein. Wenn aufgrund des gesammelten Materials ein Verfahren betrieben werden könne, solle es auch betrieben werden. Fest stehe jedoch auch, dass es kein neues Scheitern geben dürfe. Schünemann sagte, ein abermaliges Scheitern wäre ein „Super-Gau“ und in seiner Wirkung weit schlimmer als eine mögliche Entscheidung von Bund und Ländern, doch kein Verbotsverfahren zu eröffnen.

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