Rechter Terror : Freilassung von zwei NSU-Unterstützern angeordnet
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Wieder auf freiem Fuß: Carsten S., hier am 1. Februar, als Polizisten ihn zu einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe brachten Bild: dpa
Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ freigelassen. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag die Freilassung von zwei weiteren mutmaßlichen Unterstützern der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) angeordnet. Wie die Anklagebehörde in Karlsruhe mitteilte, handelt es sich um die beiden Verdächtigen Carsten S. und Matthias D.. Bereits in der vergangenen Woche war der mutmaßliche NSU-Unterstützer Holger G. auf freien Fuß gesetzt worden.
Laut Bundesanwaltschaft ist Carsten S. zwar weiter dringend verdächtig, den mutmaßlichen NSU-Mitgliedern Ende 1999 oder Anfang 2000 gemeinsam mit dem Beschuldigten Ralf W. die Tatwaffe zu Morden an neun Migranten beschafft und sich damit der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Der Beschuldigte habe sich aber umfassend zum Tatvorwurf geäußert und entscheidend zur Tataufklärung beigetragen. Zudem habe sich Carsten S. glaubhaft von rechtsradikalem Gedankengut abgewandt. Aufgrund seiner „festen sozialen Bindungen“ besteht deshalb keine Fluchtgefahr mehr.
Bei Matthias D., dem eine Unterstützung der NSU in zwei Fällen vorgeworfen wird, kann laut Bundesanwaltschaft nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die gegen ihn vorliegenden Verdachtsmomente die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigten. Am vergangenen Freitag war bereits der Haftbefehl gegen Holger G. aufgehoben worden, der den verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eine Pistole überbracht haben soll.