„NSU“-Terror : BGH verwirft Zschäpes Haftbeschwerde
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Beate Zschäpe schwieg bislang zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Bild: dpa
Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde des mutmaßlichen Mitgliedes der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verworfen.
Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin und mutmaßliche Brandstifterin Beate Zschäpe bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt. Damit wurde auch im zweiten Anlauf eine Haftbeschwerde der Beschuldigten abgewiesen.
Die Verteidiger von Frau Zschäpe hatten argumentiert, ihre Mandantin sei ausweislich der Aktenlage nicht Teil einer „festen Organisationsstruktur“ zum Zwecke der Begehung von Tötungsdelikten gewesen. Es bestehe „kein einziger Beweis“, dass sie den Aufbau oder die Tätigkeit einer solchen Vereinigung „aktiv gefördert habe“. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass Frau Zschäpe, die nach Auffassung der Bundesanwaltschaft gemeinsam mit anderen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) gebildet hat, an dem Selbstbezichtigungs-Video beteiligt gewesen sei.
Die Bundesanwaltschaft wirft Frau Zschäpe vor, sie habe gemeinsam mit weiteren NSU-Mitgliedern im Untergrund gelebt und die dabei begangenen Straftaten der Gruppe – zwei Anschläge, zehn Morde und mehr als ein Dutzend Banküberfälle – unterstützt und gebilligt. Sie habe mit neun Aliasnamen jahrelang im Untergrund agiert und nach dem Tode ihrer Komplizen Böhnhardt und Mundlos deren Taten durch einerseits Spurenvernichtung (Brand im Wohnhaus Frühlingsstrasse) und andererseits die postume Verbreitung des Neonazistischen Propagandamaterials der Gruppe über deren Tod hinaus gefördert.
„Haftgrund der Schwerkriminalität“
Als ein Indiz für die aktive Unterstützung der Verbrechen der Gruppe führte die Bundesanwaltschaft an, dass Frau Zschäpe es gewesen sei, die das letzte Wohnmobil angemietet habe, das Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 bei ihrem letzten Banküberfall in Eisenach zur weiteren Finanzierung des „Nationalsozialistischen Untergrund“ in Eisenach am 4. November 2011 genutzt hätten.
Die Anwälte hingegen gaben zu bedenken, dass Frau Zschäpe „von mehreren Zeugen als unauffällige, sympathische und höfliche Person bezeichnet“ werde, „die niemals eine extremistische politische Meinung geäußert“ habe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes, der sich mit der Haftbeschwerde zu befassen hatte, wies diese als unbegründet zurück.
Frau Zschäpe sei weiterhin dringend verdächtig, 1998 gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ gegründet zu haben und ihr bis zum 4. November 2011 angehört zu haben. Darüber hinaus bestehe der dringende Verdacht, dass Frau Zschäpe zur Vernichtung von Beweismitteln die von der Terrorzelle genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt hat. „Es besteht jedenfalls der Haftgrund der Schwerkriminalität“, so das Gericht zu Begründung.