NSU-Prozess : Richter erklärt Zschäpe für nicht verhandlungsfähig
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Beate Zschäpe kommt am 08. Mai 2014 in den Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts in München. Der Prozess wurde gleich nach Beginn wieder unterbrochen. Bild: dpa
Sie klagt über Übelkeit und Kopfschmerzen – die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat sich abermals krankgemeldet, der NSU-Prozess wird nach mehreren Unterbrechungen am Donnerstag nicht fortgesetzt. Ein Gerichtsarzt hat ihr bescheinigt, dass sie nicht verhandlungsfähig ist.
Der NSU-Prozess in München ist am Donnerstag gleich nach Verhandlungsbeginn unterbrochen worden, weil sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe abermals krankgemeldet hat. Ihr Verteidiger Wolfgang Heer sagte, seine Mandantin leide an Übelkeit, Magenschmerzen und Kopfschmerzen.
Schon die beiden vergangenen Verhandlungstage am Oberlandesgericht waren fast komplett ausgefallen. Am Dienstag hatte Zschäpe nur kurzzeitig dem Prozess folgen können. Am Mittwoch wurde sie erst gar nicht von der Haftanstalt Stadelheim ins Gericht gebracht.
Ihr Anwalt Heer sagte, Zschäpe sei am Donnerstag gegen ihren Willen aus Stadelheim ins Gerichtsgebäude in der Münchner Innenstadt gebracht worden. Polizisten hätten ihr gesagt: „Sie haben vor Gericht zu erscheinen – komme, was da wolle.“ Sie sehe sich aber nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen, sagte der Anwalt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach die Sitzung daraufhin. Das Gericht erklärte Zschäpe inzwischen für nicht verhandlungsfähig. Dies habe ein Gerichtsarzt nach einer Untersuchung attestiert.
Der rechtsextremen Terrorgruppe NSU werden zehn Morde zur Last gelegt. Das Gericht wollte sich am Donnerstag mit den Urlaubsreisen des NSU-Trios befassen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob Zeugen eine Hierarchie zwischen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bemerkten.