Rechtsextremismus : Fünfzehn Neonazis nach Überfall auf Kirmesfeier angeklagt
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Der Tatort nach dem Angriff auf die Kirmesgesellschaft am 11.02.2014. Bild: dpa
Vor mehr als einem Jahr stürmten 15 mutmaßliche Neonazis eine Kirmesgesellschaft und attackierten die anwesenden Gäste brutal. Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen jetzt Anklage erhoben.
Mehr als ein Jahr nach einem rechtsextremen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt im Kreis Gotha ist gegen 15 Tatverdächtige Anklage erhoben worden. Den 14 Männern im Alter von 20 bis 39 Jahren sowie einer 32 Jahre alten Frau werde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft in Erfurt am Montag mit. Anfang Februar 2014 hatten Rechtsextreme eine Feier des Kirmesvereins im Ballstädter Dorfgemeinschaftshaus gestürmt und dabei elf Menschen verletzt. Die Täter wollten nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine eingeworfene Fensterscheibe in einem von ihnen bewohnten Haus vergelten. Sie vermuteten den Steinewerfer auf der Feier.
Den Schilderungen der Staatsanwaltschaft nach soll zunächst ein 39 Jahre alter Mann vermummt und alleine den Saal betreten und dann drei Opfer mit wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf zu Boden geschlagen haben. Dabei soll er Protektorhandschuhe getragen haben. Danach sollen 13 weitere vermummte und mit Quarzsandhandschuhen ausgestattete Angreifer auf die Gäste eingeschlagen und eingetreten haben. Die Frau und ein Mann sollen währenddessen Schmiere gestanden haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte einer der Angreifer bislang noch nicht ermittelt werden.
Feste Größen aus der Neonaziszene
Nach Ansicht der Linkspartei-Landtagsabgeordneten Katharina König zeigt der Angriff von Ballstädt exemplarisch, welche Bedrohung von organisierten Neonazis ausgehe. Die mutmaßlichen Rädelsführer seien schon seit Jahren feste Größen in der Thüringer Neonaziszene. „Das waren keine betrunkenen Skinheads bei einer spontanen Wirtshausschlägerei, sondern ideologisierte Nazischläger, die planvoll und gezielt vermeintliche und tatsächliche Gegner physisch ausschalten wollten.“ Es bleibe zu hoffen, dass seitens des Gerichts den neonazistischen Motiven die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werde.
Acht der Angeklagten sind laut Staatsanwaltschaft vorbestraft. Vier von ihnen seien bereits einschlägig wegen Gewaltdelikten verurteilt, hieß es. Gefährliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.