Neonazi-Mordserie : Untersuchungsausschuss eingesetzt
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Die Hintergründe der Neonazi-Mordserie werden von zwei Untersuchungsausschüssen durchleuchtet Bild: dpa
Um die Umstände der von der rechtsextremen „NSU“ verübten Mordserie und die Rolle von Polizei und Verfassungschutz aufzuklären, hat der Bundestag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Auch im Thüringer Landtag wird ein Untersuchungsausschuss die Vorgänge durchleuchten.
In seltener Einmütigkeit hat der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der von rechtsextremen Terroristen verübten Mordserie beschlossen. Alle Fraktionen stimmten am Donnerstag dem zuvor gemeinsam ausgehandelten Antrag zu. Der Ausschuss soll klären, warum der „Nationalsozialistische Untergund“ mehr als ein Jahrzehnt rauben und morden konnte, ohne dass Sicherheitsbehörden die Terrorgruppe im Visier hatte. Auch solllen Konsequenzen für die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei gezogen werden. Den Terroristen werden unter anderem Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie an einer Polizistin zur Last gelegt.
Auch Erfurter Landtag beschließt einstimmig
Am Vormittag hatte auch der Thüringer Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die Umstände zu klären, unter denen eine rechtsextremistische Terrorzelle über Jahre unerkannt Morde und andere Verbrechen begehen konnten. Der Antrag wurde von allen im Landtag vertretenen Fraktion eingebracht und einstimmig getragen.
Zur Vorsitzenden wählten die Abgeordneten die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx; Stellvertreterin ist Martina Renner von der Fraktion der Partei “Die Linke“. Der Ausschuss soll das „mögliche Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden, einschließlich der zuständigen Ministerien unter Einschluss der politischen Leitungen, sowie der mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitenden Personen im Zusammenhang mit Aktivitäten rechtsextremer Strukturen, insbesondere des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und des Thüringer Heimatschutzes (THS) und seiner Mitglieder sowie mögliche Fehler der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden bei der Aufklärung und Verfolgung der dem NSU und ihm verbundener Netzwerke zugerechneten Straftaten“ untersuchen.
„Wettrennen um Akten und Zeugen“?
Trotz der Einstimmigkeit, mit der der Antrag angenommen wurde, gab es Kritik daran. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Barth befürchtete ein „Wettrennen um Akten und Zeugen“, weil der Bundestag und andere Landesparlamente einen Ausschuss eingesetzt haben und weil sich eine Bund-Länder-Kommission, die Bundesanwaltschaft und in Thüringen die Schäfer-Kommission mit dem Thema beschäftigten. Auch der Innenpolitiker der CDU, Fiedler, äußerte Zweifel an der Richtigkeit des Zeitpunkts, zu dem der Ausschuss komme. Fiedler warnte die Abgeordneten, vor ihnen liege ein weiter, zäher Weg.
Weg frei für Auskünfte an das Parlament
Innenminister Geibert (CDU) begrüßte die Einsetzung des Ausschusses, denn er sei nach der Strafprozessordnung einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren grundsätzlich gleichgestellt. Denn es sei unbefriedigend, dass sich die zur Auskunft bereite Landesregierung dem Ersuchen nach Auskünften der Parlamentarier in Ausschüssen und im Parlamentarischen Kontrollgremium habe widersetzen müssen, weil der Generalbundesanwalt den Landesbehörden keine Erlaubnis erteilt habe, Auskünfte zum Ermittlungsverfahren gegen das rechtsextremistische Trio zu erteilen.
Die Ausschussvorsitzende Marx sprach vor ihrer Wahl, von zahlreichen Puzzleteilen, die noch nicht ausreichten, um ein Gesamtbild zu formen. Sie stellte heraus, dass mit dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen die Parlamentarier nicht die klassische Frontstellung zwischen Regierung und Opposition eingenommen haben. Die Aufklärung dürfe nicht länger hinter verschlossenen Türen betrieben werden.