Bundesrat billigt Gesetz : Neonazi-Verbunddatei wird aufgebaut
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Das Bundesratsgebäude in Berlin Bild: dpa
Daten über Rechtsterroristen werden künftig zentral erfasst. Das hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen. Doch die Ländervertreter bemängeln, dass die Befugnisse der Behörden zu kurz reichen.
Die Bundesländer unterstützen die Einrichtung einer Neonazi-Verbunddatei. Der Bundesrat billigte am Freitag das entsprechende Gesetz. Als Reaktion auf die Verbrechen der Zwickauer Terrorzelle kann jetzt eine zentrale Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten aus Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus geschaffen werden. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu intensivieren und zu beschleunigen.
Mit Hilfe der Verbunddatei sollen gewaltbereite Neonazis besser verfolgt werden können. In das von Ermittlern bundesweit abrufbare Verzeichnis werden nur Rechtsextremisten mit eindeutigem Gewaltbezug aufgenommen. Eine rechtsextreme Gesinnung oder die Mitgliedschaft in der NPD allein reichen nicht aus.
Im November war der „Nationalsozialistische Untergrund“ aufgeflogen. Der NSU agierte mehr als ein Jahrzehnt unbehelligt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund und ermordete zehn Menschen im ganzen Bundesgebiet. Derzeit untersuchen vier parlamentarische Untersuchungsausschüsse die Pannen vor allem beim Verfassungsschutz.
In einer Entschließung bewertet der Bundesrat das Gesetz ausdrücklich positiv. Bemängelt wird allerdings, dass die Befugnisse der Behörden teilweise nicht weit genug gehen. Zum Beispiel sollten vor der Ausstellung von Waffenscheinen auch die Verfassungsschutzbehörden abgefragt werden.
Die Neonazi-Datei
Als Konsequenz aus den Ermittlungspannen bei der Mordserie der rechtsextremen NSU hat der Bundestag die Einrichtung einer Neonazi-Datei beschlossen. In der zentralen Verbunddatei von Bund und Ländern sollen Informationen zu Rechtsextremisten erfasst werden, die zur Gewalt aufrufen oder Gewalt unterstützen. Gespeichert werden ferner die Daten von Kontaktpersonen, die mutmaßlich Hintermänner oder Drahtzieher sind.
Der Verfassungsschutz geht von rund 9500 gewaltbereiten Rechtsextremisten in Deutschland aus. Wie viele in der Datei gespeichert werden könnten, ist der Behörde zufolge nicht absehbar. Polizeibehörden, Verfassungsschutzämter und Militärischer Abschirmdienst (MAD) haben in der Neonazi-Datei sofort Zugriff auf Grunddaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Auf weitere Informationen wie Telefonanschlüsse, Bankverbindungen, Haftbefehle oder Angaben zum Waffenbesitz sollen die Ermittler erst nach einem entsprechenden Antrag zugreifen können. Nach Einschätzung von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ermöglicht die Datei die systematische Aufarbeitung von Informationen und schließt subjektive Ermessensspielräume aus. (dpa)