Rechtsextremismus : Zentrale Datei in Betrieb genommen
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Die Rechtsextremismus-Datei: Ein „Meilenstein“ in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden laut Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Bild: dpa
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat die zentrale Datei für Ermittlungen gegen rechtsextreme Gewalttäter in Betrieb genommen. Der Gewerkschaft der Polizei geht die Daten-Speicherung nicht weit genug.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat am Mittwoch die zentrale Datei für Ermittlungen gegen rechtsextreme Gewalttäter in Betrieb genommen. Insgesamt 36 deutsche Sicherheitsbehörden sammeln darin Informationen. Die Datei soll den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten verbessern.
Friedrich sagte, die Rechtsextremismus-Datei sei ein „Meilenstein in der Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden“. Sie soll künftig Informationspannen wie in den Ermittlungen zur rechtsextremen Terror-Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verhindern. „Aus einzelnen Mosaiksteinchen wird jetzt ein Gesamtbild.“ Informationen würden vernetzt und leicht auffindbar gemacht.
Friedrich sagte, Personen und Gruppierungen sowie Regionen könnten in der Datei verknüpft werden: „Wir haben eine sogenannte Analysefähigkeit.“ Auch auf die Datensicherheit sei Rücksicht genommen wurden. Daten sollen verschlüsselt und Nutzer sollen überprüft werden.
Rechtsextreme Gesinnung reicht zur Erfassung nicht aus
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, sagte, nach der Aufdeckung des NSU sei klar gewesen, dass auch der Informationsaustausch überprüft werden müsse. Die Bekämpfung des Rechtsterrorismus brauche eine verlässliche gemeinsame Informationsbasis. „Jede Person des rechtsextremistischen Spektrums kann in dieser Datei abgefragt werden.“
In das von Ermittlern bundesweit abrufbare Verzeichnis werden aber nur Rechtsextremisten mit eindeutigem Gewaltbezug aufgenommen. Eine rechtsextreme Gesinnung oder die Mitgliedschaft in der NPD allein reicht nicht aus.
Gewerkschaft der Polizei will mehr Daten speichern
Der Gewerkschaft der Polizei geht die Speicherung von Daten indes nicht weit genug. Der Bundesvorsitzende Bernd Witthaut kritisierte, dass eine rechtextreme Gesinnung nicht ausreiche, um in der Datei aufzutauchen. Die Polizei bekomme nun zwar mehr und schnellere Informationen über mögliche Straftäter, „aber ob sie insgesamt uns weiterhelfen, wage ich erst mal zu bezweifeln“, sagte er im ZDF-“Morgenmagazin“. Bei der Datei sei „aus datenschutzrechtlichen Gründen erst mal eine Bremse eingezogen worden“. So sei sie zwar ein weiterer wichtiger Schritt, aber nicht die richtige Lösung.
Angelegt ist die Datensammlung als Index- und nicht als Volltext-Datei, um das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten nicht zu verletzen. In der Regel sollen abfragende Behörden nur Zugriff auf die Grunddaten zur Identifizierung einer Person erhalten - also etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift. Weitere Informationen erhalten sie dann auf Anfrage bei der Behörde, die die Daten eingestellt hat. Vorbild ist die Anti-Terror-Datei, in der Polizeibehörden und Geheimdienste schon seit Jahren ihre Erkenntnisse über mutmaßlich gefährliche Islamisten teilen.