Die vernetzte Gefahr von rechts
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Anhänger der „Freien Kameradschaften“ am 20. Juli 2019 in Kassel, wenige Wochen nach dem Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Bild: EPA
Das Ende des Prozesses zum Mord an Walter Lübcke ist absehbar, doch schon jetzt steht fest, dass es bei einer juristischen Aufarbeitung allein nicht bleiben darf.
Gut vier Monate sind vergangen, seit der Prozess zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begonnen hat. Im Dezember, so die Planung des Oberlandesgerichts Frankfurt, soll das Verfahren zu Ende gehen. Daran, dass Stephan E. wegen Mordes verurteilt wird, besteht kaum noch ein Zweifel. Auch dafür, dass er den Iraker Ahmed I. heimtückisch niederstach, sprechen starke Indizien. Schwieriger verhält es sich mit Markus H., dem die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vorwirft, den die Richter aber kürzlich aus der Untersuchungshaft entließen.

Redakteurin in der Politik.
Unabhängig davon, zu welchem Urteil sie kommen, steht schon jetzt fest, dass es bei einer juristischen Aufarbeitung allein nicht bleiben darf. Schon vor Prozessbeginn war das vielen klar. Auch Versäumnisse des hessischen Verfassungsschutzes, der die beiden Angeklagten fatalerweise aus dem Blick nahm, sind seit längerem bekannt. Im Wiesbadener Landtag haben SPD, FDP und Linke deshalb einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Da vor Gericht keine Verfassungsschützer geladen sind, könnte umso interessanter werden, was der Ausschuss zutage fördert.
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