Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich zum Gendersternchen geäußert. Bild: Imago
Manche Universitäten und Behörden setzen sich über die amtlichen Sprachregeln hinweg. Dabei hat sich der Rat für deutsche Rechtschreibung gegen den Genderstern ausgesprochen. Wessen Stimmen werden dort gehört?
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In vielen Hochschulen gibt es Leitlinien für eine „geschlechtersensible Sprache“, die Hochschullehrer, Studenten sowie die Verwaltung möglichst befolgen sollen. Sie stammen in der Regel von den Frauenbeauftragten, nicht von staatlichen Stellen. Behörden wie in Berlin setzen sich über die amtlichen Regeln hinweg und benutzen Genderstern, Unterstrich oder andere Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen innerhalb von Wörtern. Die rot-rot-grüne Regierung in der Hauptstadt versah ihren Koalitionsvertrag durchgehend mit dem Genderstern. Sie hat den Rat für deutsche Rechtschreibung danach trotzdem um eine Empfehlung für den Umgang mit dem Genderstern gebeten. Noch hat das Gremium nicht abschließend darüber beraten.
Dabei hat der Rat für deutsche Rechtschreibung, das maßgebliche Gremium für die amtlichen Regeln der Orthographie, die Gender-Schreibweisen zuletzt im März wieder abgelehnt. „Für den Hochschulbereich erscheint fraglich, ob die Forderung einer ,gegenderten Schreibung‘ in systematischer Abweichung vom Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für schriftliche Leistungen der Studierenden“ und deren Bewertung durch die Wissenschaftsfreiheit gedeckt sei, stellte der Rat fest. Denn Hochschulen betrachteten gegenderte Schreibweisen inzwischen zum Teil als prüfungsrelevant.
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