Der Begriff „Rasse“ erinnert an die Schoa
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Beleuchtete Glastafeln am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin tragen als Inschrift die Artikel eins bis neunzehn des Grundgesetzes: hier Artikel 3 Bild: ullstein bild - CARO / Thomas Ru
Die Koalition will den Begriff „Rasse“ in Artikel 3 des Grundgesetzes ersetzen. In der Debatte darüber muss bedacht werden, warum das Wort dort steht. Ein Gastbeitrag des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Um es vorwegzunehmen: Ich halte es für ein hehres, ja notwendiges Anliegen, wenn wir uns als offene Gesellschaft kritisch mit diskriminierenden Begriffen und Sprachbildern auseinandersetzen. Das gilt umso mehr, wenn es darum geht, Bezüge zur Herrschaft der Nationalsozialisten zu erkennen; und gerade dann, wenn diese in Gesetzestexten, Verordnungen oder anderen Rechtsnormen auftauchen.
So hat der Zentralrat der Juden in Deutschland auch grundsätzlich die Diskussion über den Begriff „Rasse“ in Artikel 3 des Grundgesetzes begrüßt, die bereits in der vorigen Legislaturperiode auf der Tagesordnung der großen Koalition stand. Es heißt in diesem Artikel: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
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