
Verfassungsänderung : Lasst die „Rasse“ im Grundgesetz
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In der Kritik: der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz Bild: dpa
Hinter der Streichung der „Rasse“ aus dem Grundgesetz steckt mehr: der Geist einer „Identitätspolitik“, die immer auf der richtigen Seite steht und Rassismusvorwürfe gar nicht mehr belegen muss. Nie wieder!
Das Grundgesetz ist nicht rassistisch, sondern das Gegenteil davon. Es ist die Verfassung gewordene Antwort auf die rassistische NS-Herrschaft. Aber natürlich atmet das Grundgesetz den Geist seiner Zeit, welchen auch sonst: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Ein starker Satz. Nicht misszuverstehen. Verboten ist schon jetzt die Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“, welche die Bundesregierung nun in die Verfassung einfügen will. Aber suggeriert der Begriff der „Rasse“ nicht, dass es mehrere Rassen gebe? Und wenn schon. Das Entscheidende ist doch, dass niemand aufgrund bestimmter Merkmal diskriminiert wird. Das Grundgesetz geht ja offenbar auch davon aus, dass es verschiedene Geschlechter gibt – und auch hier ist die Botschaft klar.
Man könnte diese Kraftanstrengung der großen Koalition für eine überflüssige Verfassungsänderung als ein Zeichen harmloser Gratis-Moral abtun. Es gibt ja auch nichts Wichtigeres zu tun. Doch es steckt mehr dahinter: der Geist einer „Identitätspolitik“, die immer auf der richtigen Seite steht und Rassismus- und andere Vorwürfe gar nicht mehr belegen, sondern nur noch behaupten muss. Das „Nie wieder“ des alten Grundgesetzes soll nicht mehr gelten. Dazu kann man nur sagen: Wehret den Anfängen!

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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