Querdenken711-Gründer Michael Ballweg auf einer Demo in Stuttgart Bild: dpa
Das Bündnis „Querdenken711“ ist zum Fall für den Verfassungsschutz geworden. Sein Gründer Ballweg beteuert, die Bewegung sei demokratisch. Doch Auftritte, Äußerungen und Kontakte in die rechtsextreme Szene lassen daran Zweifel aufkommen.
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Querdenken711-Gründer Michael Ballweg hat immer wieder versucht, seine Bewegung in öffentlichen Aussagen von Extremisten abzugrenzen. Es handele sich um eine demokratische Bewegung, in der weder links- noch rechtsextremistisches Gedankengut Platz hätten, beteuert er. Auch nach der Bekanntgabe vom Mittwoch, dass der Verfassungsschutz von Baden-Württemberg die Bewegung nun als Beobachtungsfall einstufe, wiederholte der Stuttgarter IT-Unternehmer, Querdenken stehe „ausweislich seines Manifestes uneingeschränkt“ zum Dreiklang „Menschenwürde – Demokratie – Rechtsstaat“. Doch lassen Auftritte, Äußerungen und Kontakte prominenter „Querdenker“ in die rechtsextreme Szene Zweifel daran aufkommen, wie weit ihre Verfassungstreue reicht – und das nicht erst seit dem geheimen Treffen mit Peter Fitzek, den der thüringische Verfassungsschutz dem Reichsbürgermilieu zuordnet und der in der Szene als „König von Deutschland“ bekannt ist.
Verbindungen gab es etwa zu dem Videoblogger Nikolai Nerling schon vor Monaten. Der Berliner Grundschullehrer machte sich 2017 mit seinem Youtube-Kanal „Volkslehrer“ bekannt und erreichte Zigtausende Abonnenten. In seinen Videos ließ er bekennende Holocaustleugner ausführlich zu Wort kommen. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlichte der Kanal „verschwörungstheoretische beziehungsweise antisemitische Positionen und nutzt das im Rechtsextremismus verbreitete Narrativ einer vermeintlichen (,jüdischen‘) Clique, die im Verborgenen und allein zu ihrem Vorteil die Geschicke der Welt führe“. Wegen seiner Videos wurde Nerling 2018 aus dem Schuldienst des Landes Berlin entlassen. Das Landgericht München verurteilte ihn im November wegen Volksverhetzung in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 6000 Euro, weil er bei einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau im Februar 2019 vor einer Schülergruppe den Holocaust geleugnet habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Nerling will in Revision gehen. Im Umfeld der Querdenken-Bewegung trat er mehrmals in Erscheinung.
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