https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/prozessbeginn-das-sind-die-vorwuerfe-gegen-franco-a-17348557.html

Prozessbeginn in Frankfurt : Plante Franco A. wirklich einen Anschlag?

  • -Aktualisiert am

Eine Kaserne im französischen Illkirch: Hier war Franco A. stationiert. Bild: dpa

Ein Soldat gibt sich als Flüchtling aus und soll Sprengstoff gehortet haben, um einen Anschlag zu verüben. Was ihm die Anklage vorwirft – und wieso es Zweifel daran gibt.

          2 Min.

          Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt beginnt an diesem Donnerstag der Prozess gegen Franco A. Der Bundeswehroffizier soll aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag geplant haben. Um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken, soll er sich zudem als syrischer Asylbewerber ausgegeben und mehr als ein Jahr ein Doppelleben geführt haben.

          Julian Staib
          Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

          Der Fall ist spektakulär, wirft er doch Schlaglichter darauf, wie die Bundeswehr mit einem derartigen rechtsextremen Verdachtsfall umging, aber auch darauf, wie Behörden zu Zeiten der Flüchtlingskrise funktionierten.

          Wollte angeblich Mängel im Asylsystem aufzeigen

          Ende 2015, also auf dem Höhepunkt des Zuzugs von Migranten, war der Bundeswehrleutnant und deutsche Staatsbürger A. in seiner Heimatstadt Offenbach in eine Polizeistation gegangen und hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Er bat um Asyl, wurde später in eine bayerische Gemeinschaftsunterkunft verlegt.

          Bei seinen Auftritten als vermeintlicher Flüchtling verkleidete sich A., sprach gebrochen Englisch, Arabisch jedoch kein Wort. Trotzdem erhielt er subsidiären Schutz, so wie hunderttausende Syrer in den Jahren nach 2015. Sein Vorgehen dokumentierte er ausführlich, auch in Videotagebüchern. Er habe Mängel im Asylsystem aufdecken wollen, sagte er der amerikanischen Zeitung New York Times, die ihn ausführlich sprach.

          Der Anklage zufolge diente sein Doppelleben einem anderen Zweck. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, er habe damit einen Terroranschlag einem vermeintlichen Flüchtling in die Schuhe schieben wollen. Die Waffe hatte er demnach am Flughafen versteckt, um Morde zu begehen, für die ein Flüchtling verantwortlich gemacht werden sollte. Für die schwere staatsgefährdende Gewalttat soll er bereits Mitarbeiter Amadeo-Antonio-Stiftung ausgespäht haben. Zudem soll er den Namen der Leiterin der Stiftung ebenso wie Name des damaligen Justizministers Heiko Maas und Grünen-Politikerin Claudia Roth auf einer Liste geführt haben. Weiterhin soll er Munition und Sprengkörper sowie Waffenzubehör aus Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt zwei weitere Gewehre sowie eine weitere Pistole besessen haben.

          Er soll Hitler gepriesen haben

          In Ton- und Videoaufnahmen soll sich A. rechtsextrem geäußert und etwa Adolf Hitler gepriesen haben. Auch soll er Teil von rechtsextremen Chatgruppen von Soldaten und Polizisten gewesen sein. Seine Masterarbeit schrieb er zum Thema „Politischer Wandel und Subversionsstrategie”. Darin nannte er die Aufnahme von Migranten einen „Genozid“ und warnte vor einer „Durchmischung der Rassen“ sowie vor „Mischehen“. Aus der Bundeswehr entlassen wurde er deswegen nicht.

          Ob A. tatsächlich einen konkrete Anschlag plante, daran gibt es Zweifel, die die Vorgeschichte dieses Prozesses prägten: Der Bundesgerichtshof hatte Ende November 2017 den Haftbefehl gegen A. aufgehoben und seine Freilassung angeordnet, demnach gab es keinen dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Trotzdem reichte die Bundesanwaltschaft Anklage wegen des Vorwurfs einer Anschlagsplanung ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah daraufhin keinen „hinreichenden Verdacht“ für die Anklage und verwies den Fall an das Landgericht Darmstadt.

          Dort hätte sich A. wegen deutlich geringerer Vergehen verantworten müssen – etwa wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Doch die Bundesanwaltschaft legte gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein, der die Anklage dann aufgrund neuer Belege für die Vorwürfe zuließ. Das Gericht wird nun unter anderem herausarbeiten müssen, ob tatsächlich bei A. ein „fester Beschluss“ für die Tat vorlag, der Grundlage für eine Strafbarkeit im Sinne von Paragraph 89a Strafgesetzbuch ist.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.