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Freital-Prozess : Wortlos vor Gericht

  • -Aktualisiert am

„Gruppenspezifische Eigendynamik“: Angeklagte am Dienstag vor Gericht Bild: dpa

Zum Prozessauftakt gegen die mutmaßliche Terrorgruppe Freital vor dem Oberlandesgericht Dresden schweigen fast alle Angeklagten. Es steht ein Mammutprozess bevor.

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          Einzeln und in Handschellen werden die acht Angeklagten, sieben Männer und eine Frau, am Dienstagvormittag in den extra für diesen Prozess errichteten Saal des Oberlandesgerichts Dresden geführt. Jeder von ihnen nimmt mit jeweils zwei Verteidigern an einem eigenen Tisch Platz. Ganz vorn sitzen Timo S. und Patrick F., die Anführer einer rechtsterroristischen Vereinigung in Freital gewesen sein sollen. Die beiden jungen Männer lachen und scherzen mit ihren Anwälten und treten betont selbstbewusst auf. Überhaupt scheinen nur drei der Angeklagten nicht ganz so stolz auf die ihnen zur Last gelegten Taten zu sein, verbergen sie doch zu Beginn ihr Gesicht hinter einem Aktenordner, Papier und Pullover, solange Kameras im Saal sind.

          Stefan Locke
          Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

          Es ist der Auftakt eines Mammutprozesses, für den allein bis September bereits 60 Verhandlungstage mit 90 Zeugen geplant sind. Auch zahlreiche Nebenklagevertreter haben in dem schwer bewachten sowie mit Betonsperren geschützten Saal Platz genommen. Einer der 16 Verteidiger liefert sich schon unmittelbar nach der Eröffnung ein heftiges Wortgefecht mit dem Vorsitzenden Richter Thomas Fresemann. Der aber favorisiert einen zügigen Beginn und lässt die zu erwartenden Befangenheitsanträge erst nach Verlesung der Anklage zu, woraufhin sieben der acht Angeklagten selbst die Angaben zu ihrer Person verweigern.

          Die Anklage wird dennoch verlesen. 45 Minuten lang schildert Bundesanwalt Jörn Hauschild detailliert, wie sich die heute 19 bis 39 Jahre alten Angeklagten seinen Erkenntnissen zufolge spätestens von Juli 2015 an in Freital zu einer auf lange Zeit angelegten rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben mit dem Ziel, „ihre rechtsextremistische Gesinnung mittels Anschlägen durchzusetzen“. Insgesamt fünf Sprengstoffanschläge auf Unterkünfte von Asylbewerbern sowie politisch Andersdenkende in Freital und Dresden zwischen Juli und November 2015 wertete Hauschild als versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Herbeiführung von Explosionsverbrechen. Mit ihren Taten habe die Gruppe die Bevölkerung einschüchtern und ein Klima der Angst erzeugen wollen.

          Es habe sich eine „gruppenspezifische Eigendynamik“ entwickelt

          Nur durch Zufall hatte es bei den Anschlägen lediglich Leichtverletzte gegeben. Die Angeklagten hätten jedoch Tote und schwer Verletzte billigend in Kauf genommen; insbesondere bei zwei Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte hätten sie sich zuvor eigens davon überzeugt, dass die Bewohner auch zu Hause gewesen seien. Ihre Taten habe die Gruppe stets gemeinsam geplant und begangen, wobei sie sich dafür in verschlüsselten Chats konspirativ verabredet und Code-Wörter wie „Obst“ für Sprengkörper genutzt habe. Ideen- und Impulsgeber der Gruppe sei der 28 Jahre alte, aus Hamburg stammende Busfahrer Timo S. gewesen, während der 25 Jahre alte Freitaler Lagerist Patrick F. technische Einzelheiten wie Bau und Test von Sprengsätzen und Rohrbomben mit Hilfe illegaler Pyrotechnik verantwortet habe.

          Deren Druckwirkung habe die von in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern um das 130-fache überstiegen. Nachdem die Gruppe im November 2015 aufgeflogen war, fanden die Ermittler in den Wohnungen und zum Teil an den Arbeitsplätzen der Angeklagten in großer Menge weiteres Material zum Bau von Sprengsätzen und Bomben.

          Die Angeklagten würdigten sich weder während dieser Schilderungen und auch sonst an diesem Prozesstag kaum eines Blickes. Laut Bundesanwalt Hauschild hatte sich mit der Zeit eine „gruppenspezifische Eigendynamik“ innerhalb der Organisation entwickelt, der sich auch zunächst wankelmütige Mitglieder nicht mehr entziehen konnten; einer der Angeklagten habe gar von „Gruppenzwang“ gesprochen. Fünf von ihnen sitzen seit fast einem Jahr, drei weitere bereits seit knapp anderthalb Jahren in Untersuchungshaft. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen ihnen Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für versuchten Mord, beziehungsweise von bis zu zehn Jahren für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

          Insbesondere Letzteres versuchten einige der Verteidiger in ihren anschließenden Befangenheitsanträgen gegen das Gericht schon mal zu bestreiten. Insbesondere der Verteidiger der Angeklagten Maria K. erklärte, dass angesichts der nur geringen Verletzungen einiger Anschlagsopfer und des überschaubaren Sachschadens jeglicher Vergleich mit Terrorgruppen wie der RAF oder des NSU „an den Haaren herbeigezogen“ sei. Die Befangenheit des Gerichts begründeten mehrere Verteidiger damit, dass nicht die laut Geschäftsverteilung zuständige, sondern eine extra für diese Verfahren gebildete Strafkammer den Prozess führe, was ein faires Verfahren unmöglich mache.

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