Krawall ohne Ende: Im Hamburger Schanzenvierteil während des G-20-Gipfels im Juli 2017 Bild: dpa
Die Folgen der G-20-Krawalle bewegen Hamburg auch nach drei Jahren noch. Ein neuer Prozess wirft jetzt die Frage auf: Ab wann machen sich Demonstranten des Landfriedensbruchs schuldig?
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Kurz nach 6 Uhr zog die Gruppe von bis zu 200 Gegnern des G-20-Gipfels los. Es war der 7. Juli 2017, der erste Tag des Gipfels in Hamburg. Die Gruppe verließ das Protest-Camp im Volkspark und zog durch ein Gewerbegebiet. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie „weitgehend einheitlich“ dunkel gekleidet und vermummt gewesen sein. Steine von einer Baustelle sollen sie zerkleinert haben. Dann gingen sie weiter bis zu der Straße Rondenbarg. Nachdem sie bereits zuvor eine Polizeieinheit aus Schleswig-Holstein passiert und mit Steinen beworfen haben sollen, trafen sie auf eine Einheit der Bundespolizei. Wieder flogen Steine und Pyrotechnik auf die Beamten. Ein Video des Einsatzes zeigt die Szene. Die Beamten griffen zu, die Gipfel-Gegner versuchten zu fliehen. Ein Zaun krachte unter der Last mehrerer Aktivisten zusammen, einige verletzten sich. 59 Personen wurden festgenommen, die Polizei fand Stahlseile, Steine, Pyrotechnik und Brandbeschleunigerspray bei ihnen.

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.
Mehr als drei Jahre ist der G-20-Gipfel her, und noch immer beschäftigen die Proteste Hamburg. Zwei Straßennamen waren dabei stets zentral. Zum einen die Elbchaussee, in der ein Mob minutenlang ungehindert randalieren konnte, es war ein Desaster für die Sicherheitskräfte. Zum anderen der Rondenbarg, wo der Zugriff bei der Polizei als Erfolg galt. Trotzdem erregte der Einsatz die Gemüter, die Verhältnismäßigkeit wurde angezweifelt, und manche wollten nicht einmal die fliegenden Steine im Video sehen. So wurde der Rondenbarg berühmt-berüchtigt in Hamburg. Mit Spannung wird daher nun ein Prozess zu dem Aufmarsch erwartet.
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