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Oberlandesgericht Frankfurt : Stephan E. gesteht Mord an Walter Lübcke

Der Hauptangeklagte Stephan E. mit seinem Verteidiger. Bild: dpa

Er habe den Kasseler Regierungspräsidenten zusammen mit Markus H. aufgesucht, um ihm eine Abreibung zu verpassen oder ihn zu erschießen, äußert der Hauptangeklagte vor Gericht. Und sagt: „Es war falsch, feige und grausam.“

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          Stephan E., der Hauptangeklagte im Prozess zum Mord an Walter Lübcke, hat die ihm vorgeworfene Tat gestanden. Anders als in seinem ersten Geständnis gab er am Mittwoch aber an, den Kasseler Regierungspräsidenten am Abend des 1. Juni 2019 zusammen mit Markus H. aufgesucht zu haben. Gemeinsam habe man Lübcke eine Abreibung verpassen oder diesen erschießen wollen, so E., der seinen Verteidiger Mustafa Kaplan eine Erklärung vorlesen ließ.

          Marlene Grunert
          Redakteurin in der Politik.

          Man habe „aus der Situation heraus“ entscheiden wollen; der Einsatz der Waffe sei dabei „eine Option“ gewesen. Von zwei Seiten habe man sich Lübcke auf dessen Terrasse genähert. Dann sei es zu einem Wortwechsel gekommen. Er selbst habe Lübcke gesagt: „Für so etwas wie Dich gehe ich jeden Tag arbeiten.“ Es sei „Zeit zum Auswandern“, habe H. hinzugefügt. Lübcke habe daraufhin geschrien: „Verschwindet!“ und sich aus seinem Stuhl aufrichten wollen. „Ich habe geschossen“, äußerte E. „Ich weiß nicht, vielleicht habe ich auch nur auf so eine Reaktion gewartet.“

          E. wandte sich in seiner Erklärung an die Hinterbliebenen von Walter Lübcke, die als Nebenkläger an dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt teilnehmen. Er wisse, dass das, was er und Markus H. getan hätten, unentschuldbar sei. „Es war falsch, feige und grausam.“ Es tue ihm leid und er für seinen Teil übernehme die Verantwortung, sagte E. Auf seinen eigenen Wunsch habe Kaplan Kontakt zum Anwalt der Nebenkläger aufgenommen. „Ich stehe bereit, falls Sie noch offene Fragen haben.“

          Kurz nach seiner Festnahme hatte E. die Tat im vergangenen Jahr schon einmal gestanden, Markus H. dabei aber außen vor gelassen. Der trage keine Verantwortung, hatte E. in der aufgezeichneten Vernehmung hervorgehoben, die in der Hauptverhandlung abgespielt wurde. Dazu habe ihm sein erster Anwalt geraten, sagte E. am Mittwoch. Nachdem Frank Hannig das Mandat übernommen hatte, widerrief E. das Geständnis und gab an, Markus H. habe Walter Lübcke versehentlich erschossen. Diese „falsche Angabe“ habe er auf Anraten von Frank Hannig gemacht, sagte der Beschuldigte nun. Hannig war vergangene Woche vom Senat entpflichtet worden; er gehört seitdem nicht mehr zu E.s Verteidigern.

          Den Angriff auf Ahamad E., der Stephan E. ebenfalls zur Last gelegt wird, bestreitet dieser. Mit der Messerattacke habe er nichts zu tun. Die Bundesanwaltschaft wirft E. vor, den Iraker im Jahr 2016 aus „rechtsextremistischem Hass“ niedergestochen zu haben. Der Mann überlebte schwer verletzt; mehrere Nerven nahe der Wirbelsäule wurden schwer beschädigt.

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