Besitz von Kinderpornografie : Gericht lässt Anklage gegen Edathy zu
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Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht Verden hat die Anklage zugelassen. Der erste Prozesstag steht schon fest.
Vier Monate lang hat das Landgericht Verden geprüft, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy zulässt. An diesem Dienstag hat das Gericht mitgeteilt, dass dem so ist. Das Hauptverfahren gegen den früheren SPD-Politiker und Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses wird eröffnet. Ab dem 23. Februar soll in zunächst neun Terminen in Verden an der Aller verhandelt werden.
Vorgeworfen wird Edathy, dass er insgesamt sieben Straftaten begangen habe, indem er sich zwischen November 2013 und Februar 2013 kinderpornografische Bilder und Videos auf seinen Dienstlaptop herunterlud. Auch soll sich Edathy für den Besitz einer bei einer Durchsuchung in seinen Büroräumen in Rehburg-Loccum gefundenen CD sowie den Besitz des Bildbands „Boys in ihrer Freizeit“ verantworten.
Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch
Das Landgericht eröffnet das Verfahren, weil Edathy somit „hinreichend verdächtig“ erscheint und auch die „Wahrscheinlichkeit der Verurteilung“ nach Ansicht des Gerichts derzeit wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Ausführlicher begründet das Landgericht Verden, warum die genannten Beweismittel in dem Verfahren verwertet werden dürfen. Die Frage ist brisant, weil ein Durchsuchungsbeschluss für Wohnräume und Bürgerbüro vom 10. Februar Edathys Immunität als Abgeordneter verletzt hatte, wie Ende August schon das Bundesverfassungsgericht entschied. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte im Februar nämlich festgestellt, Edathys Immunität bestehe nur bis Ende des 6. Februar 2014 – nach dem Gesetz wäre aber der 10. Februar korrekt gewesen, wie die Karlsruher Richter später darlegten.
Das Landgericht Verden argumentiert, die Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Hannover vom 17. Februar immerhin sei verfassungskonform. Das sahen auch schon die Karlsruher Richter so. Die Logdateien auf dem Bundestagsrechner dürften im Verfahren daher verwertet werden. Gleiches gelte auch für jenes Material – besagten Bildband und die CD -, das auf einen Durchsuchungsbeschluss für die Büroräume in Rehburg-Loccum vom 11. Februar hin sichergestellt wurde.
„Vergleichsweise wenige Taten“
Weiter stellt das Landgericht Verden fest, dass Edathys Vergehen kein besonderes Ausmaß hätten. Es handele sich um „vergleichsweise wenige Taten“ ohne ersichtliche „schwerwiegende Tatfolgen“. Die Straferwartung sei daher „eher im unteren Bereich“ anzusiedeln – bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach §184 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften).
Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass Edathy Abgeordneter und NSU-Untersuchungsausschussvorsitzender gewesen sei und die Angelegenheit zum Rücktritt von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) geführt habe. In der Zusammenschau, so das Gericht, sei der Fall daher von besonderer Bedeutung.
Ausgelöst durch den Fall Edathy hatte der Bundestag am vergangenen Freitag ein Gesetzespaket zur Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Insbesondere die Vorschriften zu Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen werden strenger geregelt als bisher.
Die Edathy-Affäre
Die Kinderpornografie-Affäre um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy begann im Februar. Die wichtigsten Daten und Fakten:
7. Februar 2014: Edathy legt sein Bundestagsmandat nieder und nennt gesundheitliche Gründe.
10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Edathys Wohnungen und Büros durchsuchen, es fällt erstmals das Wort Kinderpornografie.
14. Februar: Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) tritt zurück. Er hatte im Oktober 2013 als Bundesinnenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass Edathys Name bei internationalen Kinderporno-Ermittlungen aufgetaucht war.
24. Februar: Die SPD leitet ein Parteiordnungsverfahren gegen Edathy ein. Die Partei will über den Ausschluss des Politikers aber erst nach Abschluss des Strafverfahrens entscheiden.
4. Mai: Edathy legt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Durchsuchung seiner Räume ein.
2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre, den die Opposition in Berlin initiiert hatte, nimmt seine Arbeit auf.
17. Juli: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie.
29. August: Karlsruhe weist Edathys Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten zurück.
13. November: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages will Edathy am 18. Dezember als Zeugen hören und auch dann auf seinem Erscheinen bestehen, wenn Edathy die Aussage verweigern sollte.
18. November: Das Landgericht Verden, das für Edathys Wohnort Rehburg-Loccum zuständig ist, lässt die Anklage gegen Edathy zu.