Von der aufrichtenden Barmherzigkeit Gottes
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Gerd Winner, No. Bild: Jan-David Grommas
Protestant bleiben statt den Suizid evangelisch-kirchlich abzusichern. Ein Gastbeitrag.
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum assistierten Suizid verkündet. Dieses Urteil mit seiner Option für eine uneingeschränkte Selbstbestimmung für den Suizid aufnehmend haben der Vorsitzende der EKD-Expertengruppe für öffentliche Verantwortung, Professor Rainer Anselm, die Seelsorgeexpertin Professorin Isolde Karle und der Präsident der Diakonie in Deutschland, Ulrich Lilie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Januar 2021 für eine kirchliche Innovation plädiert: Eine evangelisch-kirchliche Qualitätssicherung des assistierten Suizids durch spezielle Seelsorger im Rahmen einer erweiterten Kasualpraxis.
Von der Ablehnung aller situationsbezogener Einschränkungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich das Autorentrio nicht distanziert, sondern erklärte eine völlige Übereinstimmung der Selbstbestimmungsemphase in dem Urteil mit der evangelischen Ethik. Daher soll der neue protestantische Ritus der qualitätssichernden Suizidassistenz wohl allen Menschen allen Alters und in allen Lebenslagen und speziell in der evangelischen Diakonie angeboten werden. Von der Jugendhilfe bis zu Altenhilfe.
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