Versagen auf der ganzen Linie
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Familienministerin Giffey im Oktober beim Familiengipfel im Kanzleramt Bild: dpa
„Kein mittelschweres Plagiat, kein Bagatellfall“: Bevor Giffey zur Berliner SPD-Vorsitzenden gewählt werden soll, zeigt ein Gutachten eine Reihe von Rechtsverstößen. Hat die Rechtsaufsicht des Landes versagt?
Es war zugegebenermaßen ein durchtriebener Plan der Berliner CDU, am Mittwoch ein vernichtendes Gutachten zur Überprüfung der Dissertation von Franziska Giffey (SPD) vorzustellen. Denn an diesem Samstag bewirbt sich Bundesfamilienministerin gemeinsam mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus Raed Saleh um den SPD-Vorsitz in Berlin. Gelingt ihr das, ist so gut wie sicher, dass sie Spitzenkandidatin für das Amt des Regierenden Bürgermeisters wird. Je näher die Entscheidung rückt, desto brisanter wird der politische Streit über die von der Freien Universität Berlin erteilte Rüge beim Überprüfungsverfahren von Giffeys Dissertation. Denn für eine Rüge gibt es in Berlin keine Rechtsgrundlage, das hatte auch der wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses schon festgestellt. Die Charité hatte sie über ein Dutzend mal ausgesprochen. Bei der FU war es im Fall Giffey eine Premiere. In allen elf anderen Fällen eines Entzugs des Doktorgrads hat sich die FU nie der nach Berliner Hochschulrecht rechtswidrigen Rüge bedient.
Angesichts des wachsenden Drucks hatte die FU den Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis beauftragt, ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Rüge im Fall Giffey zu prüfen. Sein Gutachten soll bis Ende November vorlegen. Die Berliner CDU ist der FU nun zuvorgekommen. Sie hat ein Gutachten bei dem Bonner Verfassungs- und Wissenschaftsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz in Auftrag gegeben, das am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
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