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PID-Verordnung : Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen

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In der Brüsseler Universitätsklinik werden befruchteten Eizellen, die sich bereits mehrfach geteilt haben, Proben für die PID entnommen

In der Brüsseler Universitätsklinik werden befruchteten Eizellen, die sich bereits mehrfach geteilt haben, Proben für die PID entnommen Bild: Wohlfahrt, Rainer

In Ausnahmefällen können künstlich erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib künftig auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat dazu die umstrittene Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gebilligt.

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          Beinahe eineinhalb Jahre nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss sollen Eltern künftig tatsächlich Gentests an Embryonen veranlassen können. Das Bundeskabinett brachte dafür am Mittwoch eine Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg.

          Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Juli 2011 beschlossen. Doch erst mit der Verordnung dürfen die Gentests tatsächlich vorgenommen werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Mehrere Ministerpräsidenten werfen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ vor, die Verordnung gehe über
          die Grenzen des Gesetzes hinaus.

          Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) begrüßte hingegen, dass es nun Rechtssicherheit für Betroffene gebe. „Niemand sollte versuchen, über medialen Druck Änderungen zu erzwingen, die der Gesetzgeber so nicht gewollt hat“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

          Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Ausnahmefällen auf Gendefekte testen lassen. Im Gesetz sind strenge Bedingungen genannt. Nicht nur müssen elterliche Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Auch eine Ethikkommission muss zustimmen.

          Damit kann die PID künftig in speziellen Zentren angewendet werden, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Ihre Zahl ist nicht begrenzt, über die Zulassung sollen die Länderbehörden entscheiden.
          Dies hatte im Vorfeld zu erheblicher Kritik geführt. Zudem sollen nach der Verordnung die Länder unabhängige Ethikkommissionen einrichten, die die Anträge auf PID prüfen und binnen drei Monaten
          mit einfacher Mehrheit entscheiden.

          Bei der PID werden Embryonen nach künstlicher Befruchtung vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Der Bundestag hatte die PID am 7. Juli
          2011 mit Einschränkungen im Embryonenschutzgesetz erlaubt. Der Gentest ist in den Fällen zulässig, in denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein oder beide Elternteile ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen.

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