
Parteien, erklärt euch!
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Wahlkampf kostet Geld: Bloß sollten die Parteien sich nicht auf Staatskosten bereichern Bild: REUTERS
Man könnte die Karlsruher Entscheidung kleinlich finden. Sie war aber richtig. Es darf kein Anschein von Selbstbedienung entstehen.
Auf den ersten Blick könnte das Karlsruher Urteil zur Anhebung der Parteienfinanzierung kleinlich wirken. Nur weil eine Begründung fehlte, verwarf das Verfassungsgericht eine an sich notwendige Reform. Noch dazu mit teuren Folgen für die schon strauchelnden Parteien. Sie müssen nun Millionenbeträge zurückzahlen. Trotzdem wäre es falsch, das Versäumnis von Union und SPD angesichts dessen eine Petitesse zu nennen. Die Strenge war richtig. Der Parteiendemokratie hat das Urteil außerdem einen Dienst erwiesen. Es zeigt, dass deren Kontrollmechanismen funktionieren. In besonders edlem Licht können sich Grüne, FDP und Linke sonnen. Sie zogen gegen ihre eigenen finanziellen Interessen nach Karlsruhe.
Die strikten Bedingungen für staatliche Zuschüsse haben mit dem Status von Parteien zu tun. Das Grundgesetz gewährt ihnen den Rang von Verfassungsorganen. Als Mittler zwischen Volk und Staat sind sie elementarer Bestandteil der repräsentativen Demokratie. Klar ist deshalb, dass sie über ausreichend Mittel verfügen müssen. Allein auf Spenden oder Mitgliedsbeiträge sollen sie nicht angewiesen sein. Der Staat steuert deshalb etwa ein Drittel bei. Gleichzeitig müssen Parteien in der Gesellschaft verankert bleiben und dürfen nicht zu Staatsorganen mutieren. Deshalb gilt eine relative Obergrenze, wonach sie nicht mehr Geld bekommen dürfen, als sie selbst erwirtschaften. Eine Partei soll gezwungen bleiben, sich um finanzielle Unterstützung aus der Gesellschaft zu bemühen.
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