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Kritik an AfD-Chef Meuthen : „Dieser Parlamentstourismus ist unerträglich“

  • Aktualisiert am

Jörg Meuthen will an seinem Doppelmandat festhalten. Bild: dpa

AfD-Chef Jörg Meuthen wechselt als Abgeordneter ins Europa-Parlament, will an seinem Landtagsmandat in Baden-Württemberg jedoch festhalten. Das erzürnt die Kritiker – denn der bisherige Fraktionsvorsitzende könnte finanziell immens profitieren.

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          Nach der Ankündigung des baden-württembergischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Meuthen, als Abgeordneter ins Europa-Parlament zu wechseln, wächst die Kritik an seiner Entscheidung, das Landtagsmandat vorerst zu behalten. Manuel Hagel, der Generalsekretär der baden-württembergischen CDU, sagte der F.A.Z.: „Dieser Parlamentstourismus ist unerträglich. Wenn Herr Meuthen einen Funken Respekt vor sich und den Parlamenten hat, muss er sein Landtagsmandat sofort aufgeben, wenn er ins Europa-Parlament wechselt.“ Hagel sprach sich dafür aus, über eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelung nachzudenken, die Doppelmandate erlaubt. „Es ist inkonsequent, dass ein Bürgermeister nicht zugleich Landtagsabgeordneter sein darf, eine Tätigkeit im Europa-Parlament und im Landtag aber vereinbar sein soll“, sagte der CDU-Politiker.

          Auch der Fraktionsvorsitzende der FDP im baden-württembergischen Landtag, Hans-Ulrich Rülke, sprach sich für eine Gesetzesnovellierung aus: „Solche Doppelmandate sind nicht verantwortbar wahrzunehmen. Man sollte sie untersagen.“ Meuthen sichere sich zwar nur eine Diät, aber doppelte Altersvorsorge und eine doppelte steuerfreie Aufwandspauschale sowie die doppelte Möglichkeit der Mitarbeiterbeschäftigung. Diese Mitarbeiter, sagte Rülke, würden dann wohl kaum für einen Landtagsabgeordneten arbeiten, der nicht da ist, und auch nicht für einen Einzelabgeordneten in Brüssel, sondern „für einen AfD-Parteibonzen“. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch sagte: „Wenn man feststellt, dass bestehende Gesetze missbraucht werden, wie zuletzt mehrfach von AfD-Politikern, dann muss auch eine Gesetzesänderung in Erwägung gezogen werden.“

          Der Wechsel macht sich bezahlt

          Nach Auskunft der Verwaltung des baden-württembergischen Landtags stehen Meuthen derzeit folgende Diäten und Bezüge zu: Er erhält zwei steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigungen: 7776 Euro für das Landtagsmandat und 9720 Euro für seine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender. Hinzu kommen die steuerfreien Kostenpauschalen für die Abgeordneten- und für Fraktionsvorsitzendentätigkeit von zusammen 3253,50 Euro, die in Baden-Württemberg nicht mit Einzelnachweisen belegt werden müssen. Dazu kommen noch die steuerpflichtigen Pauschalen für die privaten Altersversicherungen – für einen Fraktionsvorsitzenden sind es zusammen 3870 Euro.

          Außerdem kann Meuthen monatlich für die Computerausstattung sowie Reise- und Übernachtungskosten noch bis zu 10.438 Euro monatlich abrechnen. Telekommunikationskosten kann er zudem noch in einer Höhe von 100 Euro monatlich in Rechnung stellen. Das heißt, Meuthen kann in den Monaten, in denen er beide Mandate innehat, über mindestens 10.000 Euro zusätzlich verfügen.

          Meuthen hatte seinen Schritt, als Nachrücker für Beatrix von Storch nach Straßburg zu wechseln, damit begründet, für die AfD im Europa-Parlament Aufbauarbeit leisten zu wollen. In der Fraktion wird aber Meuthens politisches Scheitern als Grund genannt, bei der Neuwahl des Fraktionsvorstands 2018 hätte er keine Mehrheit gehabt. Im Sommer 2016 war es Meuthen nicht gelungen, den antisemitischen Abgeordneten Wolfgang Gedeon aus der Fraktion auszuschließen.

          Kritisiert wurde auch, dass er den Konflikt mit dem Abgeordneten Heinrich Fiechtner, der sich für die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge ausgesprochen hatte, nicht befrieden konnte. Die Wahl des neuen Fraktionsvorsitzenden ist nun für den 16. November vorgesehen. Es wird damit gerechnet, dass es eine Kampfkandidatur mit mindestens fünf Bewerbern geben wird. Fiechtner hatte zur Begründung seiner Kandidatur gesagt: „Ein inkompetenter Fraktionsvorsitzender geht, also muss ein kompetenter gewählt werden.“

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