Paragraph 219a : Bundestag beschließt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen
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Proteste gegen den Paragraphen 219a im März 2019 in Berlin Bild: dpa
Bundesjustizminister Buschmann hat die Abschaffung als „überfällig“ verteidigt. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei „eine Verurteilung zu viel“.
Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf reformiert und leicht gelockert worden.
Vorher hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die geplante Abschaffung als überfällig verteidigt. „Es ist höchste Zeit“, sagte Buschmann am Freitag in der abschließenden Debatte im Bundestag. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei „eine Verurteilung zu viel“.
Wenn eine Frau sich mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs befasse, suche sie heutzutage „in aller Regel“ zunächst im Internet nach Informationen, erläuterte Buschmann. Dort könne „jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker“ Dinge zu dem Thema verbreiten – hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten hingegen sei es verboten. „Das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht und deshalb beenden wir diesen Zustand.“
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Praxen und Kliniken in Deutschland ist dadurch etwa untersagt, ausführlich darüber zu informieren, welche unterschiedlichen Methoden es für den Abbruch gibt. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt.
„Großartiger Tag für die Ärztinnen und Ärzte“
Bedenken, dass die Streichung des Paragrafen 219a an den Schutz des ungeborenen Lebens rühre, wies Buschmann zurück. Dieser Schutz sei im Strafrechtsparagrafen 218 verankert – die beiden Paragrafen müsse man „streng auseinanderhalten“.
„Kommerzialisierende und banalisierende Werbung“ für Abtreibungen werde es auch weiterhin nicht geben, betonte der Justizminister weiter. Dem stehe das ärztliche Berufsrecht entgegen. „Es ist Zeit für mehr Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte und es ist Zeit für mehr Informationsfreiheit für Frauen“, resümierte Buschmann.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, heute sei „ein großartiger Tag für die Ärztinnen und Ärzte, aber vor allen Dingen für alle Frauen in diesem Land“. Es sei beim Paragrafen 219a nie um Werbung gegangen. „Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären“, hätten dies aber nicht so tun können, wie sie wollten. Mit der Abschaffung „endet endlich die jahrzehntelange Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten“, lobte Paus.
Scharfe Kritik kam aus der Unionsfraktion. Es gehe der Ampelkoalition vor allem darum, „ein Erfolgserlebnis zusammen zu produzieren“ aus Gründen der „Gruppendynamik“, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Zwar könne jeder die schwierige Lage einer ungewollt schwangeren Frau nachvollziehen. „Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes – und das ist der maßgebliche Unterschied, den ich sehe zwischen uns“, sagte Winkelmeier-Becker an die Koalitionsfraktionen gerichtet. Die Union wolle daher an der geltenden Reglung festhalten.
Die Streichung von 219a ermögliche „proaktive Werbung im Internet“, warnte die CDU-Politikerin. Damit werde suggeriert, dass es bei einer Abtreibung „um eine ganz normale ärztliche Behandlung geht“, was nicht der Fall sei.