Organspendereform :
Systemwechsel mit gebrochener Logik

Ein Kommentar von Georg Paul Hefty
Lesezeit: 4 Min.
Es gibt wenige Entscheidungen, die der Staat seinen Bürgern abverlangt, indem er sie zur Stellungnahme aufruft. Dabei darf der Gesetzgeber fast alles - jedoch niemals einen falschen Anschein erwecken. Für das Transplantationsgesetz gilt das erst recht.

Der Gesetzgeber darf fast alles, jedoch niemals einen falschen Anschein erwecken. Daher muss die vor wenigen Tagen mit übergroßer Mehrheit beschlossene Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz auch halten, was das Wort verspricht: dass der einzelne Bürger mit seiner Entscheidung den einschlägigen Fall, also die Frage einer Organentnahme bei Hirntod, tatsächlich löst, das heißt abschließend entscheidet.

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