Kritik an Spahn bei Organspende : Gröhe und Schmidt werben für Zustimmungslösung
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Die Vorgänger des amtierenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, Hermann Gröhe und Ulla Schmidt, sehen in dessen geplanter Widerspruchslösung zur Organspende einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Den früheren Bundesgesundheitsministern Herrmann Gröhe (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) geht der Vorschlag ihres Nachfolgers Jens Spahn (CDU) zur Organspende zu weit. Danach sollen Ärzte Verstorbenen künftig Organe entnehmen dürfen, wenn der Verstorbene seinen Widerspruch nicht zu Lebzeiten in einem Register hat eintragen lassen. „Wenn man begründungsfrei Nein sagen kann, dann geht es nicht um eine Pflicht zur Organspende“, kommentierte Spahn seinen Gesetzentwurf.
Gröhe und Schmidt sind allerdings der Auffassung, dass die sogenannte Widerspruchslösung gegen das Grundgesetz verstößt. „Auch ein Mensch, der sagt: ,Damit kann ich mich zurzeit nicht befassen’, der wird nicht gleichsam zum Eigentum der Gemeinschaft nach seinem Tod“, sagte Gröhe am Donnerstag in Berlin.
Beide werben für die Zustimmungslösung, die sie mit einigen Abgeordneten wie der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock, Thomas Rachel (CDU), Volker Kauder (CDU), Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Jens Brandenburg (FDP) in einem Gegen-Gesetzentwurf formuliert haben. Sie setzen darauf, dass man ausdrücklich Ja sagen muss, um Organspender zu werden, weshalb dazu alle Bürger regelmäßig befragt werden sollen, etwa beim Abholen von Ausweispapieren.
Vor allem die Abläufe in Krankenhäusern sind nach Auffassung Gröhes und Schmidts ausschlaggebend dafür, dass mehr mögliche Organspender identifiziert werden. Harsche Kritik daran kam von dem Verein Leben Spenden. Schmidt und Gröhe hätten es in insgesamt 13 Amtsjahren nicht geschafft, Fortschritte zu erzielen. „Das hält sie jetzt nicht davon ab, weiterhin die sogenannte Zustimmungslösung zu propagieren, ein bürokratisches und erwiesen ineffektives Placebo, das keinerlei Verbesserungen verspricht“, sagte die Vorsitzende des Vereins Jutta Falke-Ischinger. Nirgendwo müssten Menschen so lange auf ein Organ warten wie in Deutschland. Der Blick auf europäische Nachbarländer zeige, dass zu einem funktionierenden Organspendesystem beides gehöre, die Widerspruchslösung und verbesserte Strukturen.
Der Bundestag will im Herbst darüber entscheiden, ob die Organspende neu geregelt wird – derzeit gilt der geäußerte Wille des Verstorbenen; wenn keiner dokumentiert ist, können auch die Angehörigen entscheiden. Die Abgeordneten wollen ohne Fraktionszwang abstimmen.