Organspende : Nur mit dem neuen Herzen sieht man gut
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Machen Sie ein Kreuzchen: So werden die verschickten Organspendeausweise aussehen. Bild: dpa, Bearbeitung: F.A.Z.
Bei der Neuregelung der Organspende ist man sich fraktionsübergreifend einig geworden. Doch einige Abgeordnete warnen, dass nicht nur das Für, sondern auch das Wider ausführlicher beleuchtet werden müsste.
Am Donnerstag, den 1. November, tritt das neue Transplantationsgesetz in Kraft. Nun sollen die Krankenkassen jeden Kunden ab dem Alter von 16 Jahren alle zwei Jahre daran erinnern, dass es die Möglichkeit der Organspende gibt. Wozu die Erinnerung dient, steht im ersten Paragraphen: Sie soll die Spendebereitschaft in Deutschland fördern. Der Gesetzgeber strebt „eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen“ an.
Der 25. Mai, an dem das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ verabschiedet wurde, war ein Tag der Zufriedenheit im Bundestag. Die Abgeordneten applaudierten auch den Reden von Abgeordneten, die sonst zum politischen Gegner zählen. Das neue Gesetz war fraktionsübergreifend eingebracht worden, es gab an dem Tag im Bundestag lediglich die vereinzelte Kritik vereinzelter Abgeordneter. Das sei ein Gesetz, sagte Volker Kauder (CDU) an diesem Tag, auf das „viele Menschen in unserem Land warten“. Er sprach von den 12000 Bürgern, die in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen. Für die geht es, das sagte Kauder auch, um Lebensrettung – um Leben und Tod. Mehr Spendebereitschaft wolle das Gesetz, weil mehr Leute auf Organe warten, als Organe zur Verfügung stehen.
„Auffordern und Motivieren“
Gemeinsam mit Steinmeier sei er zu dem Schluss gekommen, das liege daran, dass „wir (der Gesetzgeber) nicht häufig und intensiv genug auf die Menschen zugegangen sind, um sie aufzufordern und zu motivieren, ihre Bereitschaft zu erklären, Organe zu spenden.“ Der Gesetzgeber hat bislang demnach nicht genug Werbung gemacht. Daher wird nun „aufgefordert und motiviert“ werden. Es ist das erste Mal, dass der Staat so etwas macht – bei der Knochenmark- oder Blutspende zwingt er die Krankenkassen nicht, über sie zu informieren.
Kauder hob im Parlament hervor, es gebe natürlich „kein Recht darauf, von jemand anderem ein Organ zu bekommen.“ Dennoch wolle man die Menschen „nicht zum Widerspruch, sondern zum Ja-sagen motivieren.“ Und vom „Ja“ sprach in seiner auf Kauders folgenden Rede auch Frank-Walter Steinmeier, vom „Ja des Deutschen Bundestages zu Mitmenschlichkeit und Solidarität“.
Zugleich stimmte der SPD-Fraktionsvorsitzende aber auch nachdenkliche Töne an. Darf der Staat, fragte er sich, „den Menschen bedrängen, zu einer Entscheidung drängen“? Er hatte eine beruhigende Antwort: „Es gibt kein Recht auf Gleichgültigkeit.“ Die Aufgabe, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen, sei „zumutbar“. Das Plenum applaudierte. „Wir wollen den Menschen tatsächlich – das darf man auch nicht bestreiten – etwas mehr auf die Pelle rücken, indem wir fragen und nachfragen“, sagte Steinmeier weiter. Bemerkenswert oft hob Steinmeier hervor, dass alles „offen“ und „öffentlich“ geschehe – es sei auch „klipp und klar“, dass es Aufgabe des Bundestages ist, dafür zu sorgen, dass Menschen sich mit der Organspende auseinandersetzen. Dies geschehe durch eine „zusätzliche Serviceleistung“. Steinmeier hatte dabei im Blick, dass die Kassen ihren Versicherten künftig den Ausweis und die Informationen zuschicken. Sie müssen sich also nicht mehr selbst dazu aufraffen, sich diese Wunschobjekte herbeizuschaffen, zum Beispiel aus dem Internet, wo es den Ausweis schon lange zum Ausdrucken gibt.