
Organspende-Entscheidung : Sie haben es sich nicht leicht gemacht
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Der Bundestag debattiert über die Organspende. Bild: dpa
Der Bundestag hat entschieden, dass die Organspende ein Akt der Nächstenliebe bleibt. Damit haben sich die Abgeordneten auf die Seite des Rechts gestellt.
Die Abgeordneten hätten es sich vergleichsweise leicht machen können. Sie hätten dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministers folgen können, der sich mit der Empfehlung der Bundesärztekammer und etlicher anderer Ärzteverbände deckte. Sie hätten die Widerspruchsregelung bei der Organspende billigen und damit in Deutschland einen Rechtszustand herbeiführen können, der schon in vielen anderen Ländern Europas gilt. Und sie hätten sich dafür das wesentliche Argument der Befürworter dieses Modells zu eigen machen können, weil es so klar und einleuchtend klang: Wo es die Widerspruchsregelung gibt, da gibt es auch viele Organspender.
Die Abgeordneten haben es sich am Donnerstag zum Glück nicht leicht gemacht. Sie haben sogar mit deutlicher Mehrheit gegen die Widerspruchsregelung entschieden und damit Haltung bewiesen; sie haben das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gegen die Versuchungen des Pragmatismus verteidigt. Denn selbst wenn es einen Zusammenhang zwischen der Widerspruchsregelung und deutlich höheren Spendezahlen in anderen Ländern gibt, so ist doch fraglich, ob das eine das andere bedingt. Nicht die gesetzliche Regelung von Zustimmung und Ablehnung ist es, die andernorts zu mehr Organentnahmen führt. Die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern geben den Ausschlag. Um einen möglichen Organspender zu erkennen, braucht es Ärzte, die sich die Zeit für eine umfassende Diagnostik nehmen können. Was das angeht, ist der Bundestag schon tätig geworden. Die Strukturreform zeigt erste Wirkungen.
Ohne Zweifel stehen die politisch Verantwortlichen beim Thema Organspende vor einem Dilemma. Einerseits ist der gegenwärtige Zustand schwer zu ertragen, dass jedes Jahr viele Personen sterben, die auf der Warteliste stehen, weil kein Organ für sie zur Verfügung steht. Andererseits sind menschliche Organe keine Produkte, ein Krankenhaus kann sie nicht einfach bestellen wie ein Orthopäde ein künstliches Kniegelenk.
Vielleicht wird es eines Tages möglich sein, Organe im Labor zu erzeugen. Doch bis es so weit ist, besteht die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Herz, eine Leber oder ein Lungenflügel verpflanzt werden können, in der Selbstlosigkeit des Gebenden. Jede Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe und damit nichts, was ein möglicher Empfänger als vermeintliches Recht für sich in Anspruch nehmen kann.
Hätten die Abgeordneten es sich leicht gemacht und wären den Argumenten der Befürworter einer Widerspruchsregelung gefolgt, dann hätten die Organspenden den Charakter der Selbstlosigkeit verloren. Dann wäre nicht mehr sichergestellt gewesen, dass eine Organentnahme das Ergebnis einer ganz und gar freiwilligen Entscheidung wäre. Stattdessen läge der Schatten des Zweifels darüber. Das Selbstbestimmungsrecht wäre eingeschränkt worden, ohne dass mit diesem Eingriff die begründete Hoffnung verbunden wäre, dass das eigentliche Problem gelöst werden könne.
Professionelle Politik hat gerade keinen besonders guten Stand in Deutschland. Es heißt, sie werde zu oft geleitet von Pragmatismus und taktischen Erwägungen. Das mag oft zutreffen. Doch das klare Votum gegen die Widerspruchsregelung hat gezeigt, wie handlungsfähig das Parlament sein kann, wenn es darauf ankommt. Es hat grundlegende Werte verteidigt und sich von der Vernunft leiten lassen.