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Organspende-Debatte : „Das ist kein Zwang zur Spende“

„Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen“: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag über die von ihm bevorzugte Widerspruchslösung bei der Organspende Bild: dpa

Wird bald jeder in Deutschland Organspender, wenn er nicht widerspricht? Oder geht das zu weit? Die Debatte darüber im Bundestag gerät bemerkenswert ruhig und nachdenklich.

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          In einer ruhigen, nachdenklichen und zuweilen eindringlichen Debatte vor schütter besetzten Reihen hat der Deutsche Bundestag über die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung bei der Organspende diskutiert. Die doppelte oder erweiterte Widerspruchslösung sieht vor, dass künftig jeder Bürger Organspender sein soll, solange er nicht ausdrücklich widerspricht. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht entschieden, können auch Angehörige widersprechen. Die Widerspruchsregelung mit Einspruchsregelung der Angehörigen gilt in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen.

          Heike Schmoll
          Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

          Die Mehrheit der Redner setzte sich für eine freie Entscheidung für oder gegen eine Organspende ein. Viele Gegner der Widerspruchslösung kritisieren sie als unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Vor der Orientierungsdebatte zur Organspende im Bundestag hatte Spahn seinen Vorschlag für eine Widerspruchslösung verteidigt. „Das ist kein Zwang zur Spende. Sondern der Zwang, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen“, sagte Spahn. Er begründete seine Neuerung der Organspende damit, dass 10.000 bis 12.000 Patienten auf ein Organ warteten und es im Jahr 2017 nur 797 Spenderorgane gegeben hat.

          Die dringend auf Spenderorgane Angewiesenen müssten der Gesellschaft die Auseinandersetzung mit dem Thema schon wert sein, sagte der Gesundheitsminister. Spahn warnte davor, von einer Beschneidung persönlicher Rechte zu sprechen. „Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen“, sagte Spahn. Es wäre nur eine „Pflicht zum aktiven Freiheitsgebrauch“. Deshalb sei es nicht zu viel verlangt, ein Nein zur Organspende aussprechen zu müssen. Parteiübergreifend gaben andere Bundestagsabgeordnete zu bedenken, es müsse auch das Recht zur Nicht-Entscheidung geben.

          Mit dem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO), das im Kabinett schon beschlossen wurde und im Bundestag noch vor Weihnachten abschließend beraten werden soll, will Bundesgesundheitsminister Spahn die Zahl der Transplantationen durch bessere strukturelle und finanzielle Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern erhöhen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, bundeseinheitliche Regelungen für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in Entnahmekliniken zu definieren. Die entstehenden Kosten sollen vollständig über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) refinanziert werden. Die Krankenhäuser müssen die korrekte Verwendung der Mittel nachweisen. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden.

          Entschieden widersprochen hat Spahn in der ernsthaften Debatte der frühere Gesundheitsminister und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe, der für die Beibehaltung der jetzt geltenden Zustimmungslösung plädierte. Auch wenn Spanien und Österreich rechtlich eine Widerspruchslösung hätten, praktizierten sie die Zustimmungslösung, sagte Gröhe. Außerdem zeige sich in diesen Ländern, dass die Spendenbereitschaft nicht etwa gestiegen sei. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU Karin Maag votierte für die Beibehaltung der Zustimmungslösung. Denn in dieser Debatte spielte die Fraktionszugehörigkeit keine Rolle, jeder argumentierte ohne Fraktionsbindung. So sprachen auch gesundheitspolitische Sprecher nicht für die Fraktion, sondern brachten ihre persönliche Auffassung zum Ausdruck.

          Entschiedener Widerspruch von der FDP

          Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD Axel Gehrke, ein Arzt, befürchtet, dass die Widerspruchslösung zu noch weniger Organspendenbereitschaft führt. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende der SPD Karl Lauterbach sprach sich für Spahns Vorschlag einer Widerspruchslösung aus. Die Redner der FDP äußerten sich entschieden gegen die Widerspruchslösung, doch auch in seiner Fraktion gebe es ganz unterschiedliche Positionen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. Aus Sicht der gesundheitspolitischen Sprecherin der FDP Christine Aschenberg-Dugnus missachtet die Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht der Bürger.

          Unterschiedliche Vorschläge gab es für eine verbindliche Registrierung bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses oder beim Hausarzt. Ärzte sollten für Aufklärungsgespräche Geld von den Krankenkassen erhalten, forderten manche Parlamentarier. Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach sich gegen die Widerspruchslösung aus, weil sie darin keine Regelung für die Probleme sieht.

          Baerbock: Spendenbereitschaft wird zurückgehen

          Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU Georg Nüßlein plädierte für die Widerspruchslösung und berief sich dabei auch auf die Haltung einiger Kirchenvertreter, die Organspende als „Akt der Nächstenliebe“ bezeichnen. Die Widerspruchslösung allerdings lehnen beide Kirchen ab. Das geböten die Selbstbestimmung, das Konzept der Patientenautonomie und die Würde des Menschen, die auch über den Tod hinaus von Bedeutung sind. Diese Prinzipien würden von der Widerspruchslösung unterminiert, heißt es bei der Katholischen Kirche.

          Die Evangelische Kirche in Deutschland will zwar einerseits die Bereitschaft zur Organspende stärken, eine christliche Verpflichtung zur Organspende gebe es jedoch nicht und deshalb sei auch die Ablehnung der Spende zu respektieren. Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock befürchtet, durch die Widerspruchslösung werde die Spendenbereitschaft zurückgehen, obwohl über 80 Prozent grundsätzlich bereit seien. Nur knapp 40 Prozent allerdings hätten sich bewusst dazu entschieden. Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen.

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