Gesetzesentwurf : Opposition will Staatsleistungen an Kirchen ablösen
- -Aktualisiert am
Die Kaiser-Friedrich-Kirche in Potsdam im März Bild: ZB
Als Kompensation für die Enteignung ihrer Territorien Anfang des 19. Jahrhunderts erhalten die Kirchen jährlich rund 500 Millionen Euro Staatsleistungen. Grüne, FDP und Linke wollen diese nun durch eine Einmalzahlung ablösen.
Vertreter der drei Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke haben am Freitag einen Gesetzesentwurf zur Ablösung der sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen vorgestellt. Demnach sollen die Länder „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden“ jährlichen Zahlungen an die Religionsgesellschaften in den kommenden Jahren „durch einmalige Zahlungen oder durch Ratenzahlungen“ ablösen. Die Festlegung der maximalen Höhe der Ablösungsleistungen soll sich an dem Äquivalenzprinzip orientieren.
Diesem zufolge müssten die Länder das 18,6-fache der Summe an die Bistümer und Landeskirchen zahlen, die ihnen im Jahr 2020 an Staatsleistungen von Gesetzes wegen zusteht. Legt man für das laufende Jahr eine Gesamtsumme von etwa 560 Millionen Euro zugrunde, kämen auf die Länder Forderungen in Höhe von maximal gut zehn Milliarden Euro zu – allerdings über einen Zeitraum von etwa 25 Jahren.
Von der Verfassung gefordert
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes eigene Vereinbarungen mit den jeweiligen Schuldnern treffen. Die eigentliche Ablösung, die auch durch andere Leistungen als Geldleistungen und in geringerer Höhe erfolgen kann, soll dann noch einmal zwanzig Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin, so der Entwurf, sind die eigentlichen Staatsleistungen an die Kirchen weiter zu zahlen, handele es sich doch im weitesten Sinn um eine Kompensation für den Wert des verlorenen Eigentums in Gestalt von Ländereien und Immobilien.
Die religionspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben sich den Gesetzesentwurf, den die religionspolitischen Sprecher Stefan Ruppert (FDP), Konstantin von Notz (Grüne) und Christine Buchholz (Linke) erarbeitet haben, bislang nicht zu eigen gemacht. Dass es überhaupt eines Bundesgesetzes zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen bedarf, geht aus Artikel 140 des Grundgesetzes von 1949 in Verbindung mit Artikel 138 Absatz der deutschen Verfassung von 1919 hervor.
Landeskirchen in Mitteldeutschland besonders betroffen
Die sogenannte Weimarer Reichsverfassung hatte vor nunmehr 101 Jahren bestimmt, dass die Zahlungen, die sich im Wesentlichen aus der Einziehung von Kirchenvermögen von eigentlich unschätzbarem Wert zugunsten der Staaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts ableiteten, „durch die Landesgesetzgebung abgelöst“ werden müssten. „Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“
Ein entsprechendes Grundsätzegesetz wurde jedoch weder während der Weimarer Republik noch nach 1949 durch einen Deutschen Bundestag beschlossen. Daher sind die Länder bis heute auf der Basis von Staatskirchenverträgen in der Pflicht, den Kirchen für den zum Teil vor mehr als zweihundert Jahren entstandenen Schaden einen Ausgleich zu zahlen. Die konkrete Höhe der Staatsleistungen variiert indes absolut wie pro Bürger von Land und Land beträchtlich. Ähnlich verhält es sich mit der Bedeutung der Staatsleistungen in den Etats der Bistümer und Landeskirchen.
Für viele katholische Diözesen, vor allem in Nordrhein-Westfalen, sind die Zahlungen des Landes vergleichsweise unbedeutend. In Mitteldeutschland hingegen sind vor allem die evangelischen Landeskirchen stark von Staatsleistungen abhängig. Würden diese nach dem 18,6-fachen Satz entschädigt, wie er aus Paragraph 13 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes für Ermittlung des Kapitalwertes für wiederkehrende Nutzungen und Leistungen abgeleitet wird, sollten sie dereinst in der Lage sein, den absehbaren Ausfall der fortlaufenden Zahlungen durch Kapital- oder andere Erträge auszugleichen.
FDP: Gesetz vollendet weltanschauliche Neutralität
Der Initiator des Gesetzesentwurfs, der scheidende Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, begründete den Vorstoß der drei Oppositionsparteien im Bundestag gegenüber dieser Zeitung mit den Worten, mit der Ablösung der Staatsleistungen würde nach mehr als 100 Jahren der Auftrag des Religionsverfassungsrechts „zum allseitigen Nutzen“ erfüllt. „Das Gesetz erreicht die Vollendung seiner weltanschaulichen Neutralität des Staates, erfüllt einen kirchlichen Rechtsanspruch und führt doch mittelfristig zur Einsparung von Mitteln“, so Ruppert.
Nach seinen Worten herrscht in der Bundesrepublik erst nach der Ablösung der Staatsleistungen echte Gleichberechtigung zwischen allen Religionsgemeinschaften untereinander und auch gegenüber den Menschen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören. Das stärkte die Glaubwürdigkeit des Staates und der Kirchen gleichermaßen und trüge auch dem Anliegen der Menschen Rechnung, die keiner Kirche angehören, finanzierten sie doch bislang auch durch ihre Steuern die Kirchen.
Evangelische Kirche will „konstruktiv mitwirken“
Der Gesetzentwurf, so Ruppert, sei in langen Gesprächen mit Vertretern der Kirchen, aber auch mit Politikern von CDU, CSU und SPD entstanden. Grundlegende Einwände seien von keiner Seite erhoben worden. Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche (EKD) in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland, Martin Dutzmann, begrüßte gegenüber dieser Zeitung den Gesetzentwurf als „gute Grundlage für weitere Gespräche“. Die EKD werde an diesen „konstruktiv mitwirken“.
Allerdings, so Dutzmann, müssten die Länder und die Landeskirchen in diese Gespräche einbezogen werden. Für die katholische Kirche in Deutschland äußerte sich die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz mit den Worten, der Gesetzentwurf biete „hilfreiche Anknüpfungspunkte“ für weitere Erörterungen. Zu diesen sollten die Vertreter der Kirchen und der Länder hinzugezogen werden. Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Notz, äußerte wiederum die Erwartung, dass die Regierungsparteien den Verfassungsauftrag zur Ablösung von Staatsleistungen nun endlich annähmen und entschlossen umsetzten.