
Sexuelle Gewalt : Ökumene in ihrer abstoßenden Form
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Reformatorischer Erinnerungsort: Der Himmel über der Wartburg bei Eisenach. Bild: dpa
In ihrem Umgang mit Betroffenen geben sich die katholische und die evangelische Kirche nichts – Ökumene in ihrer abstoßenden Form.
Unabhängige Instanzen, die den Auftrag hätten, sexuelle Gewalt jenseits des staatlichen Strafrechts zu sanktionieren, gibt es weder im Raum der katholischen noch der evangelischen Kirche. Beide Institutionen sind sich vielmehr darin zum Verwechseln ähnlich, dass Betroffene sich ihr Recht gegenüber kirchlichen Instanzen erstreiten müssen, und wenn es nur das Recht auf Gehör ist.
Wie weit es von dort zur Anerkennung des erlittenen Leids sein kann, exerziert die katholische Kirche seit 2011 vor. Es brauchte den jahrelangen Druck von Betroffenen im Verein mit einer vernichtenden Evaluation der Anerkennungspraxis in der MHG-Studie aus dem Jahr 2018, ehe sich die Bischöfe bequemten, wenigstens den Rahmen für die Entschädigungszahlungen zu verändern. Eine eigene Stimme als Zeugen, vielleicht sogar als Ankläger, verweigern sie den Betroffenen bis heute. Die Beiräte, die mittlerweile überall ins Leben gerufen werden, sind das, was der Name sagt: Beiwerk.
Genau so wollte und will die evangelische Kirche es mit den Betroffenen halten – Ökumene in ihrer abstoßenden Form. Dass nach Jahren des dröhnenden Beschweigens des Themas Missbrauch ein erster Anlauf im Streit geendet ist, Betroffene an der „Aufarbeitung“ zu beteiligen, bietet die Chance für einen Neuanfang.
Aber der wird nur gelingen, wenn die Betroffenen nicht länger dazu herhalten sollen, die Institution zu legitimieren, sondern wenn die Institution die Betroffenen legitimiert.