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Nürburgring : Klöckner greift Beck scharf an

Kurt Beck: „Ich stehe in der Gesamtverantwortung, die ich übernehme“

Kurt Beck: „Ich stehe in der Gesamtverantwortung, die ich übernehme“ Bild: dapd

Die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Klöckner sieht die „Werte des Landes am Nürburgring vernichtet “. Beck entschuldigt sich, sieht aber dennoch keinen Grund für einen Rücktritt.

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          Im Streit über die Folgen des Finanzdebakels am Nürburgring hat die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner abermals schwere Vorwürfe gegen die rot-grüne Landesregierung von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erhoben. Der Ausbau der Rennstrecke in der Eifel für 330 Millionen Euro zu einem Freizeitpark sei ein „in Beton gegossener Wahnsinn“. Am Nürburgring seien „Werte des Landes vernichtet“ worden.

          Thomas Holl
          Redakteur in der Politik.

          Beck selbst lehnte abermals den von Frau Klöckner geforderten Rücktritt ab, gestand aber gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ Fehler beim überdimensionierten Ausbau des Nürburgrings ein. „Es tut mir mehr als nur leid, dass wir das damals nicht anders beurteilt haben.“ Jetzt zeige sich, „das ist zu groß geraten“. Es bleibe aber bei dem, was er gesagt habe: „Ich stehe in der Gesamtverantwortung, die ich übernehme. Solange meine Gesundheit es zulässt, werde ich meine Arbeit machen.“ Auf die Frage, ob er sich gesundheitlich „fit“ fühle, sagte Beck: „Auf jeden Fall kann ich noch 100 Kilometer Fahrrad fahren - am Tag wohlgemerkt.“

          Keine Mehrheit für den Rücktritt

          Unterdessen ergab eine Umfrage im Auftrag der Zeitung „Die Rheinpfalz“, dass es trotz der Insolvenz der größtenteils landeseigenen Besitzgesellschaft des Nürburgrings keine Mehrheit für einen Rücktritt Becks gibt. In der Befragung des Mannheimer Meinungsforschungsinstituts CMR sprachen sich 40 Prozent für ein Verbleiben Becks im Amt aus. 35 Prozent der Befragten plädierten für Rücktritt, 25 Prozent wollten sich nicht festlegen. Besonders groß ist der Rückhalt für Beck in seiner Heimatregion Pfalz. Dort wollen ihn 44 Prozent der Befragten weiter im Amt sehen.

          Auch im Falle einer Landtagswahl hielte sich der Vertrauensverlust für Beck und seine Partei in Grenzen. Laut Umfrage erhielte die SPD 36 Prozent, während die CDU 35 Prozent erzielt. Da die Grünen auf 15 Prozent kommen, hätte die Koalition weiter eine Mehrheit. Dass die CDU in Umfragen nicht stärker von der Nürburgring-Affäre profitiert, begründete Frau Klöckner mit der Regierungsverantwortung der CDU im Bund. „Es ist dann immer schwerer für eine Landespartei“, sagte sie.

          Unter Hinweis auf ein eigenes Rechtsgutachten warnte die Oppositionsführerin SPD und Grüne davor, eine „sogenannte Haushaltsrücklage“ von 254 Millionen Euro freizugeben, um die „Landesgarantie“ für die staatliche Investitions- und Strukturbank (ISB) zu erfüllen. Das Darlehen der ISB von 330 Millionen Euro an die Nürburgring GmbH sei „rechtswidrig“ vergeben worden, deshalb dürfe auch die Rücklage von 254 Millionen Euro nicht aktiviert werden, damit das Land als Bürge den Kredit bedienen könne.

          Der von ihr mit einem Gutachten beauftragte Anwalt und Verwaltungsrechtler Clemens Antweiler begründete seine Auffassung der Rechtswidrigkeit des ISB-Darlehens an die Nürburgring GmbH mit der fehlenden Anmeldung dieses Kredites als Beihilfe bei der EU-Kommission. Auch die „Landesgarantie“ im Falle der nun eingetretenen Zahlungsunfähigkeit der Nürburgring GmbH hätte in Brüssel angezeigt werden müssen. Da die EU den 330-Millionen-Kredit der ISB nicht bewilligt habe, gelte auch ein „Durchführungsverbot“ für die Freigabe der Haushaltsrücklage von 254 Millionen Euro zur Erfüllung der Landesgarantie.

          Finanzminister Carsten Kühl (SPD) verwies unterdessen auf ein zweites Gutachten des auf EU-Beihilferecht spezialisierten Brüsseler Fachanwalts Michael Schütte, der das ISB-Darlehen und die Landesgarantie juristisch unproblematisch beurteilt. Schütte sagte dieser Zeitung, dass die ISB als Förderbank und damit als „verlängerter Arm“ des Landes der Nürburgring GmbH das Darlehen gewährt habe. Sowohl Bund als auch Land hätten die Gewährung dieses Kredites an die Nürburgring GmbH als ein Darlehen zu „marktüblichen Konditionen“ beurteilt, das nicht als „Beihilfe“ im Sinne des EU-Rechts zu bewerten sei. Deshalb habe die Landesregierung den Kredit auch nicht der EU-Kommission melden müssen.

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