Haushaltspolitik in NRW : Schwarz-Grün muss neue Schulden machen
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Marcus Olpendrenk (CDU), Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, während der Haushaltsdebatte im Landtag Bild: dpa
Schwarz-Grün in NRW wollte übrig gebliebene Corona-Mittel für die allgemeine Krisenbewältigung nutzen. Nach einer Intervention des Rechnungshofs rudert die Regierung zurück – und nimmt viele neue Schulden auf.
Finanzpolitische Ereignisse überschlagen sich selten. Die Haushaltfachleute in den Ministerien und im Parlament sind es gewohnt, ohne größeren Zeitdruck an ihren Entwürfen zu arbeiten. Anders ist das derzeit in Nordrhein-Westfalen. Seit einem vernichtenden Verdikt des Landesrechnungshofs (LRH) ist im größten Bundesland Haushaltshektik ausgebrochen.
Jüngster Höhepunkt der Ereignisse war, dass das schwarz-grüne Kabinett am Dienstagnachmittag keine andere Möglichkeit mehr sah, als das zu tun, was es eigentlich vermeiden wollte: Es stellte für das laufende und das nächste Jahr eine außergewöhnliche Notsituation fest, um trotz Schuldenbremse verfassungskonform neue Milliardenkredite aufnehmen zu dürfen.
Bisher glaubte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) das wirtschaftspsychologisch problematische Signal einer Notlage trotz der vielen sich überlagernden Herausforderungen von Ukrainekrieg und Flüchtlingsentwicklung über Energiekrise bis zu Inflation mit Hilfe eines Kniffs nicht geben zu müssen. Seinen Rettungsschirm „Krisenbewältigung“ wollte er mit fünf Milliarden Euro auffüllen, die aus dem bis Ende Dezember befristeten Corona-Rettungsschirm des Landes übrig bleiben. Das hätte den schönen Effekt gehabt, dass der sogenannte Stammetat des Landes weiter ohne neue Schulden ausgekommen wäre, Nordrhein-Westfalen also rein formal die vor allem der CDU so wichtige „schwarze Null“ eingehalten hätte.
Donnerschlag aus dem Rechnungshof
Durch diese Rechnung machte Brigitte Mandt, die Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofs, Schwarz-Grün einen spektakulären Strich. Am Freitag veröffentlichte Mandt eine Sonderstellungnahme, in der sie Optendrenk bescheinigte, seine Haushaltspläne seien gleich in mehrfacher Weise verfassungswidrig. Nicht nur das Verschieben der fünf Milliarden von einem in den anderen Rettungsfonds verstoße gegen die Landesverfassung.
Laut LRH gilt selbiges auch dafür, dass Schwarz-Grün den Kreditrahmen des Corona-Rettungsschirms ausgereizt hat, obwohl das Geld gar nicht mehr für die Finanzierung von Pandemiefolgen gebraucht wird. Sodann ließ Mandt den Finanzminister noch wissen: Kreditfinanzierte Rücklagen sind grundsätzlich verfassungswidrig; was aus dem Corona-Rettungsschirm nicht gebraucht wird, muss in die Schuldentilgung fließen.
Nach Mandts Donnerschlag war über das Wochenende aus dem Finanzministerium wenig zu vernehmen. Unter Hochdruck arbeiteten der bisher als grundsolider Haushaltspolitiker bekannte Optendrenk und seine Fachleute an einer wenigstens einigermaßen gesichtswahrenden Lösung. Zwar kann der Rechnungshof nur prüfen und mahnen, Sanktionen gegen die Regierung kann er nicht verhängen.
Doch wie gefährlich das Label „verfassungswidrig“ für einen Finanzminister sein kann, zeigt das Beispiel von Optendrenks Vor-Vorgänger Norbert Walter-Borjans (SPD). Ihm bescheinigte der Verfassungsgerichtshof bei insgesamt drei Etas verfassungswidriges Vorgehen. Ganz konkrete, gefährliche Auswirkungen für die damalige rot-grüne Regierung hatte der Coup, der CDU und FDP Anfang 2011 gelang: Der Verfassungsgerichtshof gab ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Nachtragshaushalts teilweise recht.
Optendrenk geht auf Nummer sicher
Seit Mandts vernichtendem Verdikt musste Optendrenk damit rechnen, dass die Opposition (heute sind das SPD, FDP und AfD) nach Münster zieht, um den Haushaltsvollzug seines Rettungsschirms „Krisenbewältigung“ per einstweiliger Anordnung zu stoppen. Gelänge das, dann wäre das verheerend. „Wir brauchen Klarheit und Sicherheit, dass wir helfen können, wir können uns inmitten der vielen Krisen keine Verfahrensscharmützel leisten“, warnte Optendrenk am Dienstag.
Um kein Risiko einzugehen, will er nun streng nach den Vorgaben des Rechnungshofs vorgehen: Was aus dem Corona-Fonds übrig ist, wird zur Tilgung genutzt. Zudem stellt die Regierung eine außergewöhnliche Notsituation fest, damit der Landtag in einem Nachtragshaushalt verfassungskonform Kreditermächtigungen in Höhe von fünf Milliarden Euro für das Sondervermögen „Krisenbewältigung“ erteilen kann. Die neuen Kredite müssen wegen der gestiegenen Zinsen zu schlechteren Konditionen aufgenommen werden als das bei den aus dem Corona-Fonds übrig gebliebenen Mitteln der Fall war.
Zudem ist die „schwarze Null“ für 2022 perdu. Aber schon im Haushaushalt 2023, der ebenfalls im Dezember verabschiedet werden soll, will Optendrenk wieder keine Schulden machen – rein formal zumindest. Denn der Nebenhaushalt namens Krisenbewältigung muss nun über Kredite finanziert werden. Für das Sondervermögen gönnt sich Nordrhein-Westfalen einen Tilgungszeitraum von 50 Jahren, was nicht zum Versprechen aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag passt, für solide und generationengerechte Finanzen zu sorgen.
Am Dienstag argumentierte Finanzminister Optendrenk schon erstaunlich routiniert mit dem neu vorgesehenen Instrument, das noch vor kurzem nicht zur Anwendung kommen sollte. „Die außergewöhnliche Notlage entzieht sich der Kontrolle der Landesregierung, die Lage ist verursacht durch die externen Faktoren – Energiekrise und Energiepreisentwicklung, Inflation, Flüchtlingsentwicklung.“ Nordrhein-Westfalen sei am stärksten von der Krise betroffen, weil seine Wirtschaftsstruktur von energieintensiven Betrieben, etwa der metallverarbeitenden oder der chemischen Industrie, geprägt sei, sagte Optendrenk und verwies darauf, dass NRW nach den Novemberzahlen des Münchner Ifo-Instituts mit einem besorgniserregenden Wert von minus 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorquartal am Ende der Konjunkturtabelle der Bundesländer steht. „Noch vor wenigen Wochen war das so nicht zu sehen“, sagte Optendrenk.