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Unrechtmäßige Abschiebung : Stamp gesteht Fehler im Fall Sami A. ein

  • Aktualisiert am

Stamp will die Entscheidung des Gerichts akzeptieren. Bild: dpa

Der nordrhein-westfälische Minister bedauert, die Abschiebung von Sami A. Mitte Juli nicht gestoppt zu haben. Er habe „falsch gehandelt“, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag in Düsseldorf. Zurücktreten will Stamp aber nicht.

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          Der in Nordrhein-Westfalen für Integration zuständige Minister Joachim Stamp (FDP) hat in der Affäre um den zu Unrecht nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. Fehler eingestanden. Er habe die Abschiebung des Tunesiers am 13. Juli nicht mehr gestoppt, da er sich Sorgen um einen möglichen „außenpolitischen Schaden“ durch eine solche Entscheidung gemacht habe, sagte Stamp am Donnerstag in Düsseldorf. Er habe Sorge gehabt, gegen internationales Recht zu verstoßen, „wenn ich da reinfunke“. „Trotzdem habe ich an der Stelle glaube ich falsch gehandelt“, sagte Stamp. „Mit dem Wissen von heute bedauere ich das.“

          Einen Rücktritt schloss Stamp auf Nachfrage aber aus. Wäre der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche frühere Leibwächter des langjährigen Al-Qaida-Chefs Usama bin Laden dort mit Folter konfrontiert, „würde ich nicht eine Minute zögern und mein Amt zur Verfügung stellen“, sagte Stamp am Donnerstag in Düsseldorf. Er sei aber überzeugt, dass A. „nicht gefoltert worden ist und ihm auch keine Folter droht“.

          Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl tags zuvor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein vorläufiges Abschiebeverbot bestätigt hatte, weil dem Mann in seiner Heimat Folter drohe. Das Gericht ordnete daraufhin an, den Tunesier nach Deutschland zurückzuholen. Dagegen legte die Stadt Bochum Beschwerde ein, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch zurückwies.

          Stamp sagte, der Rechtsstaat sei „nicht nur ein hohes Gut, sondern die Grundlage für unsere Demokratie in Deutschland“. „Darum muss und werde ich selbstverständlich, auch wenn ich anderer Auffassung bin, den Beschluss des OVG Münster akzeptieren“, fügte er hinzu.

          Nordrhein-Westfalen werde „auch weiterhin mit aller Konsequenz Personen, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten abschieben“, sagte Stamp. Dies gelte aber nicht für Länder, in denen Folter drohe.

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