NPD-Verbot : Brauner Abgrund
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Das letzte NPD-Verbotsverfahren endete in einer Blamage, die sich nicht wiederholen darf. Doch wenn jetzt eine Chance besteht, den aggressiven, ausländerfeindlichen Bodensatz zu verbieten, dann sollte sie genutzt werden. Restrisiko hin oder her.
In der CSU wird die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens unterschiedlich beurteilt. Bundesinnenminister Friedrich warnt einerseits vor einer Unterwanderung Ostdeutschlands durch Neonazis, schätzt andererseits die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags zurückhaltend ein, obwohl eine Materialsammlung der Behörden den „ideologischen Abgrund der NPD“ verdeutliche.
Demgegenüber geht Bayerns Innenminister von einem „aussichtsreichen Verbotsantrag“ aus und fordert rasches Handeln. Er stellt sich damit in die Tradition seines Vorgängers Beckstein, der vor zwölf Jahren maßgeblich die rot-grüne Bundesregierung auf den Verbotsantrag einschwor, der 2003 aus Verfahrensgründen - V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung - eingestellt wurde.
Diese Blamage darf sich nicht wiederholen. Aber wenn jetzt eine Chance besteht, den aggressiven, ausländerfeindlichen und sich als NSDAP-Erbe verstehenden Bodensatz zu verbieten und ihm die Mitfinanzierung aus öffentlichen Mitteln zu entziehen, sollte sie genutzt werden - trotz des „Restrisikos“, das selbst Herrmann sieht.