NPD-Verbotsverfahren : Lammert gegen Beteiligung des Bundestages
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Ein Verbot der NPD würde sich auch auf Teil- und Nachfolgeorganisationen beziehen. Bild: Reuters
Bundestagspräsident Norbert Lammert widerspricht der Forderung von Horst Seehofer, der Bundestag solle sich am NPD-Verbotsverfahren beteiligen. Das sei nicht notwendig, sagte er der F.A.Z.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat Forderungen des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) widersprochen, nach dem Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens sollten sich nun auch Bundestag und Bundesregierung diesem anschließen. „Ich kann dafür keine Notwendigkeit erkennen“, sagte Lammert der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.). Am Verfahren würde das schließlich nichts ändern. Es sei sichergestellt, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage eines Verbots sorgsam prüfe. Ein demonstrativer Beitritt des Bundestages in diesem Stadium könne sogar „missverstanden“ werden, sagte der Bundestagspräsident. Schon vor drei Jahren hatte Lammert der F.A.Z. zum Verbotsverfahren gesagt, „Man soll es besser bleiben lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag seinen Beschluss verkündet, die mündliche Verhandlung im NPD-Verfahren durchzuführen.
Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hatte am Montag die Einleitung des Hauptverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. Das sei eine gute Nachricht, so Seehofer. Zwar wisse niemand, wie das Verfahren ausgehe. Wichtig sei aber, dass es nun einmal eröffnet worden sei. Seehofer hatte dabei auch den Bundestag und die Bundesregierung aufgerufen, sich dem vom Bundesrat angestrengten Verbotsverfahren anzuschließen. Ein solches Signal würde dem Land gut tun.
Das höchste deutsche Gericht wird Anfang März 2016 an drei Tagen über das vom Bundesrat beantragte NPD-Verbot verhandeln, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Nach einer ersten Vorprüfung hat der Antrag alle für das Hauptverfahren erforderlichen Formalien erfüllt (AZ: 2 BvB 1/13). Vertreter der Länder, die das erneute Verbotsverfahren angestoßen haben, zeigten sich erleichtert.
Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der Partei gescheitert.
Konkret will der Bundesrat die Verfassungswidrigkeit der NPD und ihrer Teilorganisationen „Junge Nationaldemokraten“, „Ring Nationaler Frauen“ und der „Kommunalpolitischen Vereinigung“ feststellen lassen. Die Organisationen sollen aufgelöst und deren Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden. Das Verbot soll auch die Gründung von Ersatzorganisationen umfassen.