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Streitpunkt Familiennachzug : Es wird ernst, CDU!

  • -Aktualisiert am

Eine Familie sitzt vor einem Asylwohnheim des Landes Brandenburg. (Archivbild) Bild: dpa

Den Familiennachzug zu verbieten, widerspricht der christlichen Soziallehre. Wenn er an der CDU scheitert, wäre das Gesicht der Partei verschandelt. Ein Gastbeitrag von Norbert Blüm.

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          Es widerspricht den Grundüberzeugungen der christlichen Soziallehre, den Familiennachzug für wie viele Flüchtlinge auch immer zu verbieten. Ehe und Familie sind auf Dauer angelegt: „bis dass der Tod euch scheidet“. Ehemann und Ehefrau gehören zusammen und Kinder zu ihren Eltern. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das gilt immer und überall, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion und Zahl der Betroffenen. Das Prinzip der Familienzusammengehörigkeit gilt gleichermaßen, ob es sich um 60.000 Familiennachzügler handelt, wie ein angesehenes Institut schätzt, oder um die doppelte Zahl.

          Jede einzelne Familie steht unter dem Schutz des Naturrechtes auf Zusammengehörigkeit. Die Familie ist der Grundstein des Subsidiaritätsprinzips. Sie ist nach der christlichen Soziallehre zuerst für das Zusammenleben der Menschen zuständig. Der Staat kommt viel später. Das Subsidiaritätsprinzip ist der stärkste Damm gegen eine Kollektivierung und Nivellierung der Gesellschaft.

          Die CDU wird nicht an ihren Worten gemessen, sondern daran, ob sie ihre Werte auch ernst nimmt und ihre Praxis danach ausrichtet. Grundsatzprogramme sind pharisäische Phrasen, wenn sie nur den Stoff für schöne Reden liefern: „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.“ Jetzt wird’s ernst! Wenn der Familiennachzug für Flüchtlinge, egal wie klein oder groß deren Zahl ist, an der CDU scheitert, wird das eine Wunde in die Seele der Partei reißen, die lange eitert. Das Gesicht der CDU würde verschandelt.

          Das Verbot von Familiennachzug kommt einer staatlich erzwungenen Scheidung gleich, egal, wie lange die Ehepartner wider ihren Willen getrennt bleiben. Die Flüchtlinge, um die der Streit geht, stehen zwar nur unter eingeschränktem Schutz, weil sie wieder heimkehren können, wenn ihr Heimatland befriedet ist. Doch ist das ein schwacher Trost. Inzwischen werden nämlich ihre zurückgebliebenen Ehefrauen mitsamt ihren Kindern gequält und ermordet. Die familiäre Pflicht zum Zusammenhalten darf auch nicht zeitweise außer Dienst gestellt werden. Teilzeitehen sind keine Ehen.

          Der frühere Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm (CDU)
          Der frühere Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm (CDU) : Bild: dpa

          Natürlich muss das Dilemma des Flüchtlingselends an der Wurzel bekämpft werden. Den Verbrechern, die Krieg und Verfolgung betreiben, muss das Handwerk gelegt werden, selbst wenn es mächtige Staatsmänner sind. Bis das Friedensziel erreicht ist, können wir allerdings nicht die Hände in den Schoß legen und ruhig zusehen, wie Menschen ihr Leben, Eltern ihre Kinder und Kinder ihre Eltern verlieren.

          Gegen das Verbot des Familiennachzugs sprechen auch alltägliche Einsichten des gesunden Menschenverstandes. Ein Flüchtling, der von seiner Familie zwangsweise getrennt lebt und weiß, dass seine Ehefrau und seine Kinder in Lebensgefahr sind, wird Tag und Nacht in Gedanken bei seinen Liebsten sein. Nach Integration und Initiativen, um bei uns Fuß zu fassen, wird ihm der Kopf nicht stehen.

          Ist die CDU von allen guten Geistern verlassen? Zieht die Notbremse, liebe Verhandlungsführer, und verhindert den Verrat an unseren besten Ideen. Soll jetzt die christliche Soziallehre ausverkauft und auch noch die letzte Erinnerung an sie ausgekehrt werden? Das wäre meiner Christlich Demokratischen Union nicht würdig. Wenn der Familiennachzug ausgerechnet an der CDU scheitert, wünsche ich jedem Redner der Partei, dass ihm fortan das Wort im Hals steckenbleibt, wenn er die hehren Werte der Familie beschwört.

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