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Niqab Verbot im Unterricht : Mit Stahlhelm in die Schule?

Die Kommunikation mit Verschleierten ist auch in der Schule nicht möglich. Würde der Staat weltanschauliche Gebote ungeprüft erlauben, schaffte er sich ab.

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          Es fällt nicht besonders schwer, zu begründen, warum Schülerinnen im Unterricht den Schleier lüften müssen. Schulen, auch Abendschulen, könnten schlicht ihren Auftrag nicht erfüllen, wenn sie nicht wüssten, wer da eigentlich genau am Unterricht teilnimmt. Auch die Identifizierung durch eine weibliche Angestellte änderte nichts daran, dass echte Kommunikation im Klassenraum mit Vollverschleierten nicht möglich ist.

          Dass Kopftuch oder Niqab vom Islam vorgeschrieben werden, konnte die Schülerin im Osnabrücker Fall nicht darlegen. Sie erschien zum einen nicht vor Gericht. Und sie hatte früher andere Schulen offenbar unverschleiert besucht. Das ist nicht so selten unter denen, welche die weite Religionsfreiheit des Grundgesetzes auf diese Weise auf die Probe stellen.

          Der Staat darf nicht so tun, als wisse er besser, was religiös geboten sei. Aber er darf verlangen, dass solche Gebote dargelegt werden. Ansonsten wären auch Weltanschauungen denkbar, die das Tragen eines Stahlhelms vorgeben. So schaffte der freiheitliche Staat erst den offenen Unterricht und dann sich selbst ab.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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