Gültig ab 1. März : Das ist der neue Reisepass
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Neue Details: Ein holografisches Lichtbild neben dem Foto soll den Reisepass in Zukunft noch sicherer machen. Bild: dpa
Fälschungssicher soll er sein und in neuem Licht erstrahlen: In wenigen Tagen wird in Deutschland ein neuer Reisepass ausgegeben. Was ändert sich?
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat den neuen Reisepass vorgestellt, der zuverlässiger vor Fälschungen und Missbrauch schützen und eine schnelle Identifizierung in der ganzen Welt ermöglichen soll. Der neue Reisepass soll ab dem 1. März ausgegeben werden. Die alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum.
Der Reisepass hat ab März ein neues Design und ist etwas kleiner als der bisherige. Zu den neuen Sicherheitsmerkmalen zählt unter anderem ein holografisches Lichtbild neben dem eigentlichen Foto. Was man sonst noch über den neuen Reisepass wissen sollte:
Kosten
Den neuen Reisepass gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Die Standard-Variante mit 32 Seiten kostet für Personen, die ihr 24. Lebensjahr vollendet haben, 60 Euro, für jüngere Nutzer 37,50 Euro. Für Viel-Reiser gibt es für 82 Euro eine größere Version mit 48 Seiten, Personen unter 24 Jahren zahlen 59,50 Euro. Kinderreisepässe für Kinder unter zwölf Jahren kosten 13 Euro. Ist bereits ein Kinderreisepass vorhanden, der nur verlängert werden muss, werden sechs Euro fällig.
Bei Zeitdruck
Wer es besonders eilig hat, kann für einen Kostenaufschlag einen Pass im Expressverfahren beantragen, der innerhalb von zwei Tagen fertig gestellt und am dritten Tag abholbereit sein soll. Bedingung ist, dass der Pass vor 12 Uhr beantragt wird. Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 92 Euro (32 Seiten) / 114 Euro (48 Seiten). Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kostet der Express-Pass 69,50 Euro / 91,50 Euro.
Sollte der Pass trotz Expressverfahren nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden. Das Bürgeramt kann in diesem Fall Nachweise wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen verlangen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf längstens ein Jahr betragen. Für das Ausstellen des vorläufigen Reisepasses fällt eine Gebühr von 26 Euro an. Er wird von den meisten Ländern anerkannt, allerdings kann die Einreise in einige Länder, wie zum Beispiel in die Vereinigten Staaten, nur mit einem zusätzlichen Visum erfolgen. Man sollte sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes informieren.
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Fingerabdruck als Identifikationsmerkmal
Der neue Reisepass beinhaltet neben dem Passfoto auch den Fingerabdruck des Ausweisinhabers. Bei Beantragung im Bürgeramt werden zwei Fingerabdrücke mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. Bei Kindern unter sechs Jahren werden grundsätzlich keine Fingerabdrücke aufgenommen, bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr erhalten Kinder einen Kinderreisepass ohne elektronisches Speichermedium (Chip), sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden. Werden keine Fingerabdrücke abgegeben, kann kein Reisepass ausgestellt werden. Ausnahmen sind lediglich aus medizinischen Gründen gestattet.
Dokumente und Unterlagen
Wie bisher ist für den Reisepass ein biometrisches Passbild erforderlich. Außerdem sollte man einen Identitätsnachweis vorzeigen können, den alten Reisepass, wenn vorhanden, und den Personal- oder Kinderausweis. Alternativ müssen die originale Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde und Lichtbildausweis mitgebracht werden.