Netzpolitik-Affäre : Der gescheiterte Coup des Herrn Maaßen
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Geheimdienstchef im Scheinwerferlicht: Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Bild: dpa
Mit der Einstellung der Ermittlungen gegen die Blogger von netzpolitik.org ist die juristische Niederlage für den Verfassungsschutzchef komplett. Politisch hat Hans-Georg Maaßen sich mit seiner Strafanzeige vor allem selbst geschadet.
Von Japanern wird gesagt, dass sie zurückhaltend sind und ein allzu offenes Wort meiden, da es schnell als persönlicher Angriff aufgefasst wird. Hans-Georg Maaßen liebt Japan. Seine Frau ist Japanerin, und er verbringt jedes Jahr mehrere Wochen im Land der aufgehenden Sonne. Ein Meister japanischer Zurückhaltung ist der Chef des Verfassungsschutzes allerdings nicht.
Der Mann mit der dünnen Goldrandbrille liebt die klaren Worte. Und er genießt es, eine Sache durchzuziehen, selbst wenn ihm der Wind ins Gesicht bläst. Ein Weichei hat ihn noch niemand genannt. Ninja-Krieger würde besser passen, wie die legendären Kampfspione des alten Japans.
Anfang Mai hielt Maaßen eine Rede, die für Aufsehen sorgte, weil sie emotional war, was auf Symposien von Sicherheitsbehörden höchst selten ist. Er beschwerte sich darüber, dass „von bestimmten Kreisen versucht wird, die deutschen Nachrichtendienste sturmreif zu schießen“. Und er warnte davor, jeden Fehler von Mitarbeitern der Dienste zum Skandal aufzubauschen.
Die wirklichen Skandale würden gar nicht wahrgenommen: „Geheime und geheimste Unterlagen“ gelangten in die Medien, sobald sie an den Bundestag oder andere politische Institutionen in Berlin gingen. Maaßen nannte den Wirtschaftsplan seines Bundesamts für Verfassungsschutz als Beispiel, der nach der illegalen Veröffentlichung sogar von einem Abgeordneten kommentiert worden sei. Die Weitergabe solcher Dokumente sei nämlich kein Spaß, sondern „eine Straftat“.
Maaßens Wutrede liest sich heute anders als vor drei Monaten. Denn vor fünf Tagen ist Deutschlands oberster Ermittler, Generalbundesanwalt Harald Range, gefeuert worden. Justizminister Heiko Maas, der die Entlassung veranlasst hat, sieht seinen Ruf durch Klagen von Richtern und Staatsanwälten wegen Strafvereitelung im Amt ramponiert.
Es sickerte aus deutschen Quellen
Und der Verfassungsschutzchef selbst wird in den Medien als Brandstifter angefeindet. Schließlich habe er alles ins Rollen gebracht: die Affäre um den vermeintlichen Landesverrat, in deren Zuge die größte Kanone der Justiz auf die armen Blogger von netzpolitik.org gerichtet wurde, mit dem Ziel, der Pressefreiheit in Deutschland den Garaus zu machen.
Netzpolitik-Affäre : Netzpolitik.org - ein "Ausgezeichneter Ort"
Maaßen ist allerdings mit seiner Wahrnehmung, dass etwas gründlich schiefläuft im Umgang der Medien mit Geheimdokumenten, nicht allein. Den Ärger über die Weitergabe geheimer Unterlagen teilen viele, die in Berlin politische Verantwortung tragen. Schließlich vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Brisantes aus den Nachrichtendiensten in den Medien auftaucht. Hauptsache, geheim.
Über Monate waren es die Dokumente des amerikanischen Spähdienstes NSA, die der „Whistleblower“ Edward Snowden erbeutet hatte, die für Aufregung sorgten. Oder die Enthüllungen der Plattform Wikileaks. Doch auch aus deutschen Quellen sickert es. In Berlin tagt der NSA-Untersuchungsausschuss.
Er befragt nicht nur aktive Mitarbeiter der Dienste, sondern kann auch eine Menge geheimer Dokumente einsehen. Mehrfach gelangten Informationen in die Medien, die nur aus dem Ausschuss stammen konnten. Kanzleramtsminister Peter Altmaier schrieb im Oktober einen Brandbrief an den Ausschussvorsitzenden. Informationen aus geheim eingestuften Unterlagen seien im „Spiegel“, der „Süddeutschen“ und bei netzpolitik.org erschienen.
„Ich behalte mir vor, im Wiederholungsfalle Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten“, schrieb Altmaier. Abgeordnete beschwerten sich daraufhin, sie sollten eingeschüchtert werden. Die Durchstecher kämen nicht nur aus dem Parlament, sondern aus den Geheimdiensten selbst. Wohl wahr: Die Geschichte der Geheimdienste ist schon immer auch eine Geschichte des Geheimnisverrats.
Kanzleramt wollte keine Anzeige erstatten
Das Kanzleramt entschied, die Drohung nicht wahr zu machen. In einer Situation, in der die Regierung seit zwei Jahren der Öffentlichkeit keine befriedigende Antwort darauf geben kann, ob die amerikanischen Geheimdienste sich in Deutschland an Recht und Gesetz halten, wurden solche Anzeigen als politisch problematisch angesehen.
Auch die Kanzlerin riet davon ab, gegen Abgeordnete oder Journalisten juristisch vorzugehen.
Hans-Georg Maaßen wollte sich nicht mit dem hilflosen Achselzucken angesichts des Geschäfts von Medien und Bloggern mit Geheimpapieren abfinden. Er wollte endlich einmal Flagge zeigen. Als die Blogger von netzpolitik.org Ende Februar den Wirtschaftsplan seines Hauses aus dem Jahr 2013 ins Netz gestellt hatten, wurde er aktiv.
Er holte sich für seinen Vorstoß, die Justiz einzuschalten, die Rückendeckung seiner vorgesetzten Behörde, des Bundesministeriums des Innern. Maaßen unterrichtete Innenstaatssekretärin Emily Haber und den zuständigen Abteilungsleiter. Beide unterstützten seine Idee, Anzeige zu erstatten. Minister Thomas de Maizière soll erst später davon erfahren haben.
Am 25. März erstattete Maaßen Anzeige beim Berliner Polizeipräsidenten. Als netzpolitik.org am 15. April ein geheimes Dokument über eine neue Einheit des Verfassungsschutzes zur Internetüberwachung publizierte, wurde Maaßen gleich am nächsten Tag beim Polizeipräsidenten mit einer zweiten Anzeige vorstellig.
Maaßen sah sein Haus und dessen Arbeit geschädigt. Dass ganze Dokumente Wort für Wort veröffentlicht wurden, wollte er nicht hinnehmen. Auch vor seinen Mitarbeitern wollte er nicht als einer dastehen, der dem tatenlos zusieht.
Strenge Geheimhaltungsregeln beim Verfassungsschutz
Schließlich herrschen beim Verfassungsschutz strenge Regeln. Es gilt ein Fotografierverbot, kein Mitarbeiter darf sein Handy mit in die Diensträume nehmen, Verschlusssachen dürfen nicht offen herumliegen. All das dient der Sicherheit. Vor allem aber wollte Maaßen einen Abschreckungseffekt. Bisher waren hauptsächlich Informationen aus dem Bundesnachrichtendienst abgeflossen. Doch der NSA-Ausschuss wird sich demnächst auch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftigen.
Maaßen ließ es nicht bei den beiden Anzeigen bewenden: Nachdem die „Süddeutsche Zeitung“ Ende Mai aus einem geheimen Bericht über den verstorbenen V-Mann des Verfassungsschutzes mit dem Decknamen „Corelli“ berichtet hatte, der mit den rechtsextremen Mördern des NSU in Kontakt gestanden haben soll, erstattete der Verfassungsschutzchef am 9. Juni eine dritte Anzeige.
Wie V-Leute geworben und geschützt werden, das gehört zum Kerngeschäft des Verfassungsschutzes. Und darüber soll nichts in der Zeitung stehen. Die Anzeige liegt derzeit als Prüfvorgang beim Generalbundesanwalt. Wie schon bei den zwei Fällen zuvor informierte Maaßen im Nachhinein das für die Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags über die Anzeige.
Der Generalbundesanwalt ist für Staatsgeheimnisse zuständig
Maaßen ging gezielt vor. Er stellte seine Anzeigen nicht bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die für die Weitergabe von Dienstgeheimnissen zuständig gewesen wäre, sondern beim Landeskriminalamt Berlin, das sich um Staatsschutzdelikte kümmert. Dort sah man sich mit der Aufgabe, die Anzeige zu bearbeiten, einigermaßen überfordert, es fehlte die Erfahrung. Rasch wurde auch das Bundeskriminalamt eingeschaltet. Man fragte bei Maaßen nach, ob es sich denn um ein Staatsgeheimnis handele.
Der Behördenchef ließ einen Mitarbeiter seines Hauses eine Einschätzung verfassen. Ja, so sei es, man sehe das als Staatsgeheimnis, dessen Preisgabe ein „schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit“ Deutschlands sei, wie es das Strafrecht beschreibt. Ausländische Dienste könnten schließlich aus den Dokumenten weitreichende Schlüsse ziehen auf vorhandene oder nicht vorhandene Fähigkeiten des Inlandsgeheimdienstes.
Wenn der Gegner, etwa der russische Auslandsdienst, weiß, wie viel Geld Maaßens Geheimdienst bekommt oder dass nur 70 Leute in einer neuen Einheit arbeiten, kann er sich ausrechnen, was der Verfassungsschutz alles kann oder nicht kann. Die Berliner LKA-Leute waren jedenfalls froh, dass sie die Sache nach Karlsruhe an den Generalbundesanwalt Harald Range abgeben konnten. Denn der allein ist für Staatsgeheimnisse zuständig.
Formal liefen beide Anzeigen gegen „unbekannt“. Darauf beruft sich Maaßen. Die Formulierung „gegen unbekannt“ ist allerdings nicht mehr als der übliche Standard bei solchen Anzeigen. Maaßen gab zugleich Hinweise, wen er als die Verantwortlichen sieht. Er nannte den Betreiber des Blogs netzpolitik.org Markus Beckedahl in der ersten Anzeige, zusätzlich den Autor des inkriminierten Artikels, Andre Meister, in der zweiten.
Maaßen gab in Strafanzeige Hinweis auf die „Durchstecher“
Er habe nicht gegen Journalisten vorgehen wollen, hat Maaßen nun gesagt. Das dient der öffentlichen Schadensbegrenzung. Denn dass ganze Dokumente veröffentlicht wurden, worüber Maaßen sich besonders ärgerte, ist die Entscheidung derer, die sie veröffentlicht haben. Maaßen wollte, dass gegen die Leute vorgegangen wird, die Geheimdokumente ins Netz stellen. Anders als bei einfachen Dienstgeheimnissen ist die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen für Journalisten nicht straffrei.
Maaßen wies auch auf diejenigen hin, die er als die „Durchstecher“ der Dokumente vermutete. In beiden Anzeigen wird erwähnt, dass die Dokumente vom Verfassungsschutz auf Wunsch des Vertrauensgremiums des Bundestags in einer Sitzung am 6. Mai 2014 erstellt wurden. In dem Vertrauensgremium sitzen neun Abgeordnete.
Sie beraten und beschließen die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes. Maaßen hatte damit schon benannt, wen er als mögliche Schuldige ansah: Journalisten und einen kleinen Kreis von Abgeordneten, die als Landesverräter in Frage kommen. Aus dem Verfassungsschutz heißt es nun, man habe ja nur die Meinung vertreten, dass es um ein Staatsgeheimnis gehe, was nicht zwangsläufig Landesverrat bedeute. Das aber ist kaum stichhaltig. Denn der Begriff „Staatsgeheimnis“ führt automatisch zu Strafrechtsparagraphen, die sich um Landesverrat oder ähnliche Delikte drehen.
Entscheiden über die Anzeigen musste nun Generalbundesanwalt Harald Range. Range ist ein angenehmer und freundlicher Herr jenseits der Pensionsgrenze. Viele sagen, den politischen Spielchen in Berlin sei der erfahrene Jurist nicht gewachsen gewesen. Range prüfte den Anfangsverdacht, wozu er verpflichtet war.
Er hätte den Begriff „Staatsgeheimnis“ als abwegig für die Fälle einstufen können. Schließlich hatte über die geheime neue Einheit des Verfassungsschutzes auch schon einmal der Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums, Günter Krings, in einer Fragestunde des Bundestags am 4. März berichtet, wenn auch nicht detailliert.
Range hätte auch den Vorwurf des Landesverrats verwerfen können, mit dem Hinweis darauf, dass es den Bloggern schwer nachzuweisen ist, sie hätten Dokumente veröffentlicht, „um die Bundesrepublik zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, wie es im Gesetz heißt. Doch das tat er nicht.
Range stimmte sich nicht mit Justizministerium ab
Hat Maaßen Druck auf Range ausgeübt? Zumindest gab es telefonische Erkundigungen aus Maaßens Behörde, wie es denn nun mit der Anzeige stehe. Range leitete am 13. Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Landesverrat gegen die Blogger und gegen unbekannt ein.
Er tat das, ohne sich zuvor noch einmal mit dem Justizministerium darüber abzustimmen, was das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und Justizminister Maas schon belastete. Hinweise aus dem Justizministerium, man möge doch in der Sache sehr vorsichtig vorgehen, waren entweder nicht berücksichtigt oder aber nicht deutlich genug ausgesprochen worden.
Range hätte nun, wenn er das Ermittlungsverfahren gegen „unbekannt“ ernst genommen hätte, das Bundeskriminalamt gegen all diejenigen ermitteln lassen müssen, die die entsprechenden Dokumente in den Fingern gehabt haben, also Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, des Innenministeriums und natürlich die Abgeordneten des Vertrauensgremiums.
Es sollen mehr als 130 Leute sein. Doch das geschah nicht. Range sah zwar die Brisanz, wenn er wegen Landesverrats gegen Journalisten ermittle. Deswegen gab er, um sich abzusichern, ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handele. Range erwog auch, nicht wegen Landesverrats nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch gegen die Blogger zu ermitteln, sondern die Paragraphen 95 und 97 über Offenbarung und Preisgabe von Staatsgeheimnissen anzuwenden. Die werden nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen bewertet. Für sie gilt, wenn es um Journalisten geht, eine Verjährungsfrist von einem halben Jahr statt eines ganzen Jahres. Um eine drohende Verjährung zu verhindern, teilte Range den Bloggern von netzpolitik.org am 30. Juli mit, dass gegen sie ermittelt wird.
Unterstützung und Distanzierung zugleich
Range hatte nicht erkannt, dass er damit die Bombe zündete, die ihn selbst hinwegfegen würde. Nachdem der öffentliche Druck in der Sache in zwei Tagen ständig gestiegen war, äußerte Justizminister Maas seine Zweifel am Vorgehen Ranges. Er pfiff den Generalbundesanwalt zurück, rang ihm die Zusage ab, das externe Gutachten zurückzunehmen und durch eine Stellungnahme seines Ministeriums zu ersetzen.
Der Rest ist bekannt. Range wollte sich dieser „Anweisung“, die Maas de facto, aber nicht offiziell gab, nicht beugen. Er sprach am Dienstag von einem „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ und ließ damit Maas keine andere Wahl, als ihn zu entlassen. Range wurde in der Bundesanwaltschaft beim Abschied als unerschrockener Kämpfer für die Unabhängigkeit der Justiz gefeiert.
Minister Maas hatte sich vor der Entlassung Ranges der Unterstützung der im Urlaub weilenden Kanzlerin und des Innenministers Thomas de Maizière versichert. Dessen Haus ist in einer heiklen Lage. Zum einen will es den Verfassungsschutzchef stützen und sagt, dessen Rechtsauffassung, dass es sich um ein Staatsgeheimnis handele, sei „vertretbar“.
Zum anderen distanziert man sich zugleich von Maaßen, betont, der habe in eigener Verantwortung gehandelt. Der Innenminister soll nicht mit in den Strudel gerissen werden, wenn der Druck auf Maaßen steigt. Es heißt deshalb, Minister de Maizière habe sich noch kein eigenes Urteil gebildet, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handele.
Durchstecher werden sich keine Sorgen mehr machen
Hans-Georg Maaßen sieht sich weiter im Recht. Er hat nur angezeigt, was ja zweifellos ein Delikt ist. Doch politische Weitsicht hat er nicht bewiesen. Er hat das Gegenteil von dem erreicht, was er wollte. Er hat sich den Justizminister zum Feind gemacht und die Kanzlerin nicht zum Freund. Er hat seinen Dienstherrn in eine schwierige Lage gebracht.
Vor allem aber hat er in der Sache verloren. Am Donnerstag hat das Bundesjustizministerium seine Stellungnahme an den Generalbundesanwaltschaft abgeschickt. Man kann davon ausgehen, dass das ganze Verfahren eingestellt wird. Journalisten werden sich auch künftig kaum Sorgen machen müssen, dass sie strafrechtlich belangt werden, wenn sie geheime Papiere veröffentlichen. Behördenchefs werden kaum weitere solche Anzeigen stellen.
Und wenn doch, werden sich Staatsanwälte, erst recht ein neuer Generalbundesanwalt, lange überlegen, ob sie das Wagnis solcher Ermittlungen eingehen. Und auch die Durchstecher werden sich vor strafrechtlicher Verantwortung kaum fürchten müssen. Maaßens Warnschuss prallte mit Wucht auf ihn zurück. Das ist eine herbe Niederlage. Eigentlich unwürdig für einen Ninja-Krieger.
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