„Comapct“ darf erscheinen : Die Regierung sieht vor lauter Verboten das Grundgesetz nicht mehr

Das Grundgesetz setzt auf die freie Auseinandersetzung und nicht auf Verbote. Traurig, wenn man das schärfste Schwert als erstes zieht.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist kein Freibrief für die Verbreitung menschenverachtender Inhalte. Wohl aber ein Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit. Bis in die Bundesregierung hinein hat man offenbar das Wesen dieser rechtsstaatlichen Prinzipien nicht recht begriffen.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 12,80 €) jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 12,80 €) jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar






