FAZ+„Comapct“ darf erscheinen :
Die Regierung sieht vor lauter Verboten das Grundgesetz nicht mehr

Reinhard Müller
Ein Kommentar von
Lesezeit:
Verbot vorläufig aufgehoben.

Das Grundgesetz setzt auf die freie Auseinandersetzung und nicht auf Verbote. Traurig, wenn man das schärfste Schwert als erstes zieht.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist kein Freibrief für die Verbreitung menschenverachtender Inhalte. Wohl aber ein Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit. Bis in die Bundesregierung hinein hat man offenbar das Wesen dieser rechtsstaatlichen Prinzipien nicht recht begriffen.

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