Gebremste Neugier
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Hand drauf: Dreßing, Marx und Ackermann bei der Vorstellung der Studie Bild: EPA
Die Missbrauchsstudie der katholischen Kirche könnte Ermittler zu umfangreichen Durchsuchungen veranlassen. Doch die Staatsanwälte halten sich bisher zurück.
In den Vereinigten Staaten haben sich die Bundesbehörden eingeschaltet: Zwei Monate nachdem ein Geschworenengremium bekanntgemacht hatte, dass im Bundesstaat Pennsylvania mehr als 300 katholische Priester über sieben Jahrzehnte mindestens tausend Kinder sexuell missbraucht hatten, griff Mitte Oktober der Bundesjustizminister durch. Nach amerikanischem Recht ist er zugleich Generalbundesanwalt. In dieser Funktion begann Matthew George Whitaker gegen sieben von acht Bistümern in Pennsylvania zu ermitteln. Sie erhielten Vorladungen und wurden aufgefordert, vertrauliche Akten zu öffnen. Es ist das erste Mal, dass die amerikanische Bundesjustiz gegen die katholische Kirche vorgeht
Deutsche Ermittler waren dagegen bisher zögerlich, daran haben selbst die jüngsten Erkenntnisse über das Ausmaß des kirchlichen Missbrauchs wenig geändert. Dabei gilt hierzulande auch gegenüber der Kirche das Legalitätsprinzip. Strafverfolgungsbehörden sind bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen verpflichtet zu ermitteln; so soll Gleichheit vor dem Gesetz entstehen.
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