Nach Kinderporno-Prozess : Edathy soll Geld an Jugendfeuerwehr zahlen
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Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy am 23. Februar vor dem Landgericht Verden Bild: dpa
Der Kinderschutzbund Niedersachsen wollte sein Geld nicht. Nun soll der Jugend- und Kinderfeuerwehrverband des Landes 5000 Euro von Sebastian Edathy erhalten. Das hat das Landgericht Verden beschlossen.
Die vom niedersächsischen Kinderschutzbund abgelehnte Geldauflage aus dem Strafverfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) geht an den Landesverband der Jugend- und Kinderfeuerwehren. Das teilte das Landgericht in Verden am Dienstag nach einer Entscheidung der zuständigen Strafkammer mit.
Der Prozess gegen Edathy wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials war nach einem Geständnis und mit Zustimmung aller Beteiligten gegen eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro in der vorigen Woche eingestellt worden. Das Gericht hatte zunächst den Kinderschutzbund als Empfänger ausgewählt. Dieser wollte das Geld in diesem Fall jedoch nicht annehmen und bat darum, die Summe anderweitig zuzuteilen. Richter können solche Entscheidungen prinzipiell unabhängig treffen.
Die niedersächsischen Jugendfeuerwehren hätten sich bereits mehrfach um die Zuteilung von Geldauflagen bemüht und betrieben „sinnvolle und förderungswürdige Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“, erklärte das Gericht nun. Das sei bei der Entscheidung berücksichtigt worden.
Annahme steht noch offen
Ob Edathy das Geld auch überweisen darf, ist aber noch offen. Bislang hat der Jugend- und Kinderfeuerwehrverband noch nicht mitgeteilt, ob er das Geld annehmen will. Für den Mittag kündigte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur eine erste Stellungnahme an. Zumindest seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung dürfte es keine Probleme geben. Beide ließen ihre Widerspruchsfrist verstreichen.
Der Kinderschutzbund akzeptiert nach eigenen Angaben grundsätzlich Zuwendungen aus Geldauflagen, um seine Arbeit zu finanzieren. Im vorliegenden Fall habe das Verhalten Edathys die Annahme aber unmöglich gemacht, hatte der Bundesverband am Montag in Berlin erklärt. Er verwies auf „zahlreiche Rückmeldungen von Opfern sexueller Gewalt“, die ihn deshalb erreichten.
„Gefühle der Opfer massiv verletzt“
Demnach war es fehlende „Einsicht und Reue“ auf Seiten Edathys, die Betroffene störte. „Sein Geständnis war rein taktisch. Mit keinem Wort hat er das Leid der Opfer erwähnt. Damit hat er die Gefühle der Opfer massiv verletzt“, erklärte Verbandspräsident Heinz Hilgers. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können.
Edathy hatte in dem zweitätigen Verfahren die Vorwürfe über eine von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung eingestanden, was rechtlich einer persönlichen Aussage gleichkommt. „Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“, hieß es darin. Mit der Einstellung des Verfahrens gilt der frühere Politiker juristisch als unschuldig. Vorbestraft ist er nicht.
Die Art von Edathys Geständnis war vielfach auf Kritik gestoßen. Die Parteispitze der SPD, der er weiterhin angehört, forderte ihn zum Parteiaustritt aus. Auch sie verwies dabei auf fehlende erkennbare Reue.
Der Fall Edathy sorgt seit mehr als einem Jahr für Aufregung. Der frühere Innenpolitiker war durch die Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Händlerring in das Visier von Ermittlungen geraten. Er trat Anfang 2014 von allen Ämtern zurück, kurz bevor dies durch Hausdurchsuchungen bei ihm öffentlich bekannt wurde.
Zugleich entwickelte sich der Vorgang zum politischen Skandal, weil der Verdacht besteht, dass Edathy durch Insider frühzeitig über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden sein könnte. Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um das zu klären.