Nach Anschlag im April : Mutmaßlicher Brandstifter von Tröglitz ist NPD-Anhänger
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Blick in der Nacht zum 4. April 2015 auf das brennende Dach der geplanten Asylbewerberunterkunft in Tröglitz (Sachsen-Anhalt) Bild: dpa
Der mutmaßliche Brandstifter, der im April einen Anschlag auf eine geplante Asylbewerberunterkunft verübt haben soll, ist nach F.A.Z.-Informationen Sympathisant der rechtsextremen NPD. Er stellte Fotos und Videos vom Brandort auf seine Facebook-Seite.
Bei dem mutmaßlichen Brandstifter von Tröglitz, gegen den am Donnerstag Haftbefehl erlassen wurde, handelt es sich nach F.A.Z.-Informationen um
einen jungen Sympathisanten der rechtsextremen NPD, der selbst in der Straße des abgebrannten Hauses wohnt. Der junge Mann soll auch zu dem Personenkreis gehören, die sich in den Monaten vor dem Brandanschlag auf die geplante Asylbewerberunterkunft in der Nacht auf den 4. April an Protestmärschen gegen die Unterbringung beteiligt hatten.
NPD-Parteilogo auf Facebook-Seite gepostet
Organisiert wurden diese sogenannten „Spaziergänge“ maßgeblich von dem NPD-Funktionär Steffen Thiel. Der mutmaßliche Täter postete bereits im Januar, kurz nach dem Bekanntwerden der Pläne zur Unterbringung von Flüchtlingen in Tröglitz, das Parteilogo der NPD auf seiner Facebookseite. Im März teilte er ein Video des NPD-Kreisrats Thiel, der zu dieser Zeit die Proteste im Ort anstachelte.
Unmittelbar nach dem Brand stellte der mutmaßliche Täter, gegen den nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein „dringender Tatverdacht“ besteht, dann mehrfach Fotos und Videos vom Brandort auf seine Seite. Auch verbreitete er einen Aufruf, einer Mieterin des Hauses materiell zu unterstützen, die durch den Brand Hab und Gut verlor.
Da der mutmaßliche Täter als geistig wenig bemittelt gilt, wird nun auch die Frage gestellt, ob noch andere Personen in die Tat verwickelt sein könnten. In Tröglitz selbst wie auch von Rechtsextremisten war nach dem Brandanschlag immer wieder die Vermutung verbreitet worden, hinter dem Brandanschlag könnten Linksextremisten oder auch der Eigentümer der Immobilie stecken.