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Mordermittlungen gegen Raser : Die volle Härte des Gesetzes

Der Tatort auf der A 66 Bild: dpa

Nicht jeder Raser ist ein Mörder, aber wem das Rasen wichtiger ist als das Leben anderer, handelt mit bedingtem Tötungsvorsatz. Und das reicht für lebenslange Haft.

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          Wenig ist bisher über den Tathergang bekannt. Auf einem kurzen Videoschnipsel ist zu sehen, wie sich drei hochmotorisierte Sportwagen durch den dichten Nachmittagsverkehr auf der A66 drängen. Ein weißer Lamborghini zieht nach rechts und rast an den anderen vorbei. Dann die Bilder zweier Autowracks: ein Skoda, der so weit ausbrannte, dass die Polizei die Identität einer 71 Jahre alten Frau nur noch mit Hilfe von DNA-Spuren sicherstellen kann. Und der Lamborghini, dessen Fahrer mit leichten Verletzungen davongekommen ist.

          Dass er nun wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft sitzt, hat die Gesellschaft dem Mut Berliner Richter zu verdanken, die vor einigen Jahren in Raserfällen neue Wege wagten. 2017 verurteilten sie die Teilnehmer eines illegalen Autorennens erstmals zu lebenslanger Haft. Sie mussten sich Kritik und Häme anhören, als der Bundesgerichtshof ihre Entscheidungen zweimal wegen dogmatischer Feinheiten bemängelte; im Kern jedoch pflichteten die höchsten Richter ihnen bei. Seitdem ist klar: Rasen kann als Mord geahndet werden, zumindest in extremen Fällen.

          Bedingter Tötungsvorsatz

          Die Umstände in Berlin, wo zwei Männer mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku’damm schossen, sind gänzlich andere als auf der Autobahn zwischen Wiesbaden und Frankfurt. Doch im Grunde gilt: Wenn ein Autofahrer so sehr dem Geschwindigkeitsrausch erliegt, dass er einen tödlichen Unfall billigend in Kauf nimmt; wenn er seinen eigenen Lustgewinn so über das Leben anderer setzt, handelt er mit bedingtem Tötungsvorsatz – und das reicht für lebenslange Haft.

          Nun ist ein Haftbefehl noch keine Verurteilung. Kein Richter kann dem Fahrer in den Kopf sehen und sagen, ob der nicht doch auf einen glimpflichen Ausgang vertraute. Es wird auf die genauen Umstände ankommen und die Frage, ob das Fahrverhalten so außergewöhnlich gefährlich war, dass ein bedingter Tötungsvorsatz auf der Hand liegt. Das Signal aber ist klar, es muss auf die Straßen und in die Köpfe: Nicht jeder Raser ist ein Mörder, aber wem das Rasen wichtiger ist als das Leben anderer, der hat die volle Härte des Gesetzes verdient.

          Alexander Haneke
          Redakteur in der Politik.

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