Möllemann-Affäre : FDP muss gut 4,3 Millionen Euro zahlen
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Möllemann hatte seiner Partei illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die Kasse geschleust Bild: dpa
Wegen der Spendenaffäre um ihren früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann muss die FDP insgesamt gut 4,3 Millionen Euro Strafe entrichten. Damit werden Verstöße gegen das Parteiengesetz in den Jahren 1996 bis 2002 geahndet. Die Liberalen erwägen, gegen den Bescheid vorzugehen.
Die FDP muss wegen der Spendenaffäre um den früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann insgesamt gut 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen. Das teilte Bundestagspräsident Norbert Lammert am Donnerstag in Berlin mit. Damit würden Verstöße gegen das Parteiengesetz geahndet, die im Landesverband der Partei in den Jahren 1996 bis 2002 begangen wurden.
„In der Gesamtsumme sind 873.500 Euro berücksichtigt, die von der FDP - bei abweichender Rechtsauffassung - bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt wurden.“ Im Jahr 2002 war bekannt geworden, dass Möllemann als Vorsitzender des NRW-Landesverbandes seiner Partei illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust hatte.
Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld ursprünglich stammt. Möllemann war am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod gestürzt. Ob es Selbstmord war, konnte die Staatsanwaltschaft weder ausschließen noch bestätigen.
FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms machte am Donnerstag abermals deutlich, dass sich die Liberalen vorbehalten, rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen. Der Wahlkampf werde durch die Strafe nicht beeinträchtigt, hatte er in den vergangenen Tagen gesagt. Die nordrhein-westfälischen FDP-Mitglieder hatten beschlossen, insgesamt zehn Jahre lang eine Sonderumlage zur Finanzierung der zu erwartenden Strafe zu bezahlen.