Missbrauchsbeauftragter : „Sexueller Missbrauch findet täglich, überall und mitten unter uns statt“
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Es sei „ist mehr als wahrscheinlich, dass jede und jeder ein Kind kennt, das sexuelle Gewalt erlitten hat oder aktuell erleidet“, glaubt der Missbrauchsbeauftragte. Bild: dpa
Bund und Länder müssten sich deutlich stärker gegen sexuellen Missbrauch von Kindern engagieren, fordert der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig.
In einem Positionspapier hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig Bund und Länder zu konkreten rechtlichen und politischen Schritten gegen den Missbrauch aufgefordert. „Die Androhung härterer Strafen allein reicht nicht aus, um sexuelle Gewalt nachhaltig zu bekämpfen“, sagte Rörig am Freitag in Berlin.
Konkret fordert Rörig eine gesetzliche Berichtspflicht des Missbrauchsbeauftragten gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat zum Ausmaß und Stand von Prävention, Intervention, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung. Der Kinderschutz werde in Bund und Ländern gern dem Familienressort überlassen, doch es müssten alle Ressorts (Gesundheit, Soziales, Finanzen, Justiz und Bildung) endlich zusammenarbeiten. Deshalb müssten auch die Ämter von Landesbeauftragten eingerichtet werden. Außerdem will Rörig sein eigenes Amt gesetzlich verankert sehen und dabei auch Unabhängigkeit, Aufgaben, Zuständigkeiten auf Bundesebene und die Zusammenarbeit mit den Ländern gesichert wissen.
Fünf Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt sollen nach seinem Willen für eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne vorgesehen werden, die das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Missbrauchsbeauftragten in den Jahren 2021/22 starten soll.
Familienrichter sollten über besondere Kenntnisse im Bereich der Psychologie, Pädagogik und sozialen Arbeit verfügen. Außerdem müsse es einheitliche Qualifikationsstandards für Verfahrensbeistände geben, die neben fachlichen Anforderungen auch Anforderungen an die persönliche Eignung des Beistands enthalten sollen. Die gesamte Justiz müsse kindgerechter gestaltet werden, weshalb Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte erforderlich seien. Außerdem müsse es die Möglichkeit geben, kindliche Opferzeugen per Videoaufzeichnung zu vernehmen. Um Straf- und Familienrichter bestmöglich zum Thema qualifizieren zu können, sollte in den Landesgerichten eine Fortbildungspflicht zum Thema verbindlich geregelt und die dafür notwendigen Kapazitäten aufgebaut werden.
Um die polizeilichen Ermittlungen gegen pädokriminelle Täter zu verbessern, „sollte eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung ermöglicht werden“. Ohne verlängerte Mindestspeicherzeiten für IP-Adressen gingen die digitalen Spuren zu den Tätern im Netz innerhalb kürzester Zeit verloren, eine Ermittlung im Netz sei dann nicht mehr möglich.
Präventions- und Hilfsangebote
Die berechtigten Interessen des Datenschutzes und des Kinderschutzes sollten dringend neu ausbalanciert werden, so Rörig, woran IT-Unternehmen und alle relevanten Verbände beteiligt werden müssten. Um die Häufigkeit und das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs systematisch und dauerhaft zu beobachten und zu bewerten, müsse die Prävalenzforschung ausgebaut werden, dazu aber auch die Wirkungsforschung, die sich mit der Wirksamkeit von Präventions- und Hilfsangeboten befasst. Außerdem müssten flächendeckend Hilfsangebote zur Verfügung stehen.
Die öffentliche Skandalisierung der Missbrauchsfälle Lügde, Bergisch Gladbach und Münster sei trügerisch, denn es entstehe der Eindruck der vermeintlichen Einzigartigkeit. „Sexueller Missbrauch findet täglich, überall und mitten unter uns statt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass jede und jeder ein Kind kennt, das sexuelle Gewalt erlitten hat oder aktuell erleidet“, so Rörig am Freitag in Berlin.